Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Serbien führt e-Fakturierung ab 2022 ein

Elektronische Steueranforderungen werden immer üblicher, nicht nur unter EU-Ländern. Erwähnenswert sind die kürzlichen Entwicklungen zur e-Fakturierung in Ägypten, zum eInvoicing im Königreich Saudi-Arabien und dem Marktpilot e-Fakturierung in den Vereinigten Staaten. Nun setzt auch  Serbien die verpflichtende e-Fakturierung ab Januar 2022 um. 

Rechtlicher Hintergrund

Die Einführung der elektronischen Fakturierung in Serbien beruht hauptsächlich auf dem Gesetz Nr. 44/2021 vom 29. April 2021. Diese Gesetzgebung regelt die Ausstellung, die Übermittlung, den Empfang, die Bearbeitung und die Speicherung von elektronischen Rechnungen sowie deren Inhalt. Sie schafft außerdem einen Rahmen für das e-Fakturierungssystem, das von der serbischen Regierung eingeführt werden soll.

Das Inkrafttreten der verpflichtenden e-Fakturierung in Serbien wird in den folgenden Phasen erfolgen:

  • G2G: Die Verpflichtung des öffentlichen Dienstes, elektronische Rechnung zu empfangen und aufzubewahren, sowie die Verpflichtung, elektronische Rechnungen an andere Rechnungsempfänger des öffentlichen Dienstes auszustellen, gilt seit 1. Januar 2022.
  • G2B: Die Verpflichtung öffentlicher Betriebe, elektronische Rechnungen an  Unternehmen des Privatsektors auszustellen, gilt ab 1. Juli 2022. Gleiches gilt für die Verpflichtung des Privatsektors, eine von der öffentlichen Hand  ausgestellte elektronische Rechnung zu empfangen und aufzubewahren.
  • B2G: Die Verpflichtung von Unternehmen des Privatsektors, elektronische Rechnungen an Empfänger der öffentlichen Hand auszustellen, gilt seit 1. Januar 2022 gelten.
  • B2B: Die Verpflichtung, elektronische Rechnungen in Geschäften zwischen Unternehmen des Privatsektors zu erstellen und aufzubewahren, soll ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Die Nichteinhaltung der Anforderung der elektronischen Fakturierung unterliegt Geldstrafen von bis zu 2 Millionen Serbischen Dinars (ca. 17,000 Euro).

Technische Übersicht

Grundsätzlich verfolgt das serbische e-Fakturierungssystem im so genannten Verrechnungsmodell, welches beispielsweise in Italien (SdI) schon angewandt wird. Das heißt, dass die Übermittlung und die einleitende Validierung der elektronischen Rechnungen über eine Schnittstelle erfolgen, die von den Steuerbehörden verwaltet wird.

In Serbien wird das nationale e-Fakturierungssystem dahger auch einfach Sistem E-Faktura genannt. Außerdem wurde eine Nebenstellenanlage, das Sistem za Upravljanje Fakturama (SUF), welche über www.esuf.rs und www.esuf.gov.rs zugänglich ist, eingeführt, um den Steuerzahlern bei der Fakturierung und Speicherung der Rechnungen zu unterstützen.

Beglaubigte Anmeldung vor Nutzung nötig

Um mit dem Gebrauch des elektronischen Fakturierungssystem zu beginnen, hat sich ein Steuerzahler zuerst über das zugewiesene Portal, das über www.eid.gov.rs zugänglich ist, anzumelden. Die Anmeldung erfordert eine Beglaubigung anhand einer qualifizierten elektronischen Bescheinigung.

Es gibt zwei Hauptwege, um serbische elektronische Rechnungen zu erstellen, einzureichen und zu empfangen:

  • Manuell über das e-Fakturierungsportal
  • Direkt aus dem ERP (Warenwirtschaftssystem) der steuerpflichtigen Unternehmen, wie z.B. über SAP anhand der zugeordneten API (Anwendungsprogramm-Schnittstellen), die von den serbischen Steuerbehörden zur Verfügung gestellt wird.

Kleine Steuerpflichige, die nicht viele Rechnungen ausstellen, könnten die manuelle Option bevorzugen. Jedoch gibt es für mittelgroße und große Steuerzahler, die wahrscheinlich über weitreichende Warenwirtschaftssysteme verfügen, keine praktische Alternative zum Anschluss ihres Warenwirtschaftssystems an das nationale elektronische Fakturierungssystem über die beschriebene API-Lösung.

Die serbische e-Fakturierungs-API basiert auf REST API, was einige “Methoden” für die Kommunikation mit dem staatlichen System ermöglicht.

Zum Beispiel hat die Erstellung einer Rechnung anhand der ‘POST’-Methode zu erfolgen. Nachdem dies erfolgreich geschehen ist, erhält der Steuerzahler eine JSON-Antwort mit einem einzigartigen Rechnungskennzeichen (Ausgangsrechnung ID-Kennziffer). Um die API zu benutzen, haben die Steuerzahler diese einzuschalten und eine zugewiesene ID-Kennziffer zu erzeugen. Dies ist über das e-Rechungsportal zu vollziehen.

Serbisches E-Rechnungsformat und -inhalt

Wie die meisten e-Steueranforderungen müssen die serbischen elektronischen Rechnungen im XML-Format ausgestellt werden. Serbische XML e-Rechnungen haben dem UBL 2.1. Standard zu entsprechen. Bei UBL handelt es sich um einen Satz von standardisierten XML-Geschäftsdokumenten wie z.B. Kaufaufträge, Rechnungen und Logistikdokumente. Der UBL-Standard wird von dem Unternehmen OASIS Open geführt.

Der Inhalt der serbischen e-Rechnungen ist übrigens relativ anspruchsvoll. Es gibt Dutzende von Feldern, die in der XML-Datei anzugeben sind und die Verkäufer- und Käuferangaben, Produktdaten von Waren, detaillierte Umsatzsteuerdaten, Zahlungsanweisungen usw. umfassen.

Darüber hinaus ist jedes Dokument mit einem spezifischen Code zu bezeichnen, der die Art der Rechnung anzeigt. Beispielsweise bezieht sich 380 auf eine Standardrechnung, 384 auf eine Korrektivrechnung und 386 auf eine Vorauszahlungsrechnung. Es liegen zwei weitere Codes vor: 381 und 383 beispielsweise kennzeichnen sehr spezifische, nicht-standardmäßige Szenarios.

Ein separates Verzeichnis von Codes ist für Umsatzsteuerkategorien (Feld: Steuerkategorie) eingeführt worden. Beispielsweise steht ‘S’ für Standardrate, ‘AE’ für Abzugsverfahren und ‘E’ für Freistellung von der Umsatzsteuer.

Höchste Zeit, um mit der Einführung der e-Fakturierung zu beginnen

Unternehmen, die geschäfte mit der öffentlichen hand in Serbien machen (oder dies vorhaben), sollten möglichst bald mit der Einführung der Lösungen beginnen, um die Übermittlung der e-Rechnungen zu ermöglichen. Es gibt zu diesem Zweck auch schon eine Testanordnung (www.demoefaktura.mfin.gov.rs), die vom serbischen Finanzministerium zur Verfügung gestellt worden ist und in der die Steuerzahler ihre Systeme validieren können.

Jedoch sollten Firmen, die mit dem Gebrauch der elektronischen Rechnungen ab Juli 2022 (G2B) oder Januar 2023 (B2B) beginnen werden, die Schritte zur Einführung der e-Fakturierung nun einlegen. Dies ist insbesondere wichtig, da es nicht viele Informationen über die serbische e-Fakturierung auf Englisch gibt. In der Tat gibt es von den serbischen Steuerbehörden veröffentlichte, detaillierte technische Anleitungen und selbst Videoanweisungen.

Kleines Manko: Noch sind alle Quellen auf Serbisch. Das könnte ein zusätzliches Problem für multinationale Unternehmen sein, in denen viele Funktionen wie IT oder Steuerregelkonformität, zentralisiert sind und die e-Fakturierung meistens durch auswärtige Angestellte geführt wird.

E-Rechnungs-Pflicht in Frankreich ab 2024

Ermächtigung der Europäischen Kommission öffnet Frankreich den Weg hin zur elektronischen B2B-Rechnungspflicht

Paris/Brüssel, im Frühjahr 2022 – Mit der sehnlichst erwarteten Ermächtigung durch die Europäische Kommission vom 25. Januar 2022 ist es nun auch in Frankreich bald soweit: Der elektronische Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen wird ab 2024 schrittweise zur digitalen Pflicht.

Die Grande Nation zieht damit im Kampf gegen den milliardenschweren Umsatzsteuerbetrug mit dem bisherigen europäischen „Musterschüler“ Italien gleich. Auch Belgien und die Niederlande wollen möglichst schnell folgen – und auch in Deutschland nimmt die politische wie öffentliche Diskussion immer mehr an Fahrt auf.

Deutschland könnte von Italien und Frankreich lernen

Dabei kann VeR-Vorstand Ivo Moszynski der Situation durchaus positives abgewinnen. Mehr noch, könnten sich die aktuellen Entwicklungen bei unseren europäischen Nachbarn mittelfristig gar in einer extrem steilen Lernkurve bezahlt machen:

„Auch hierzulande haben Wirtschaft, Wissenschaft und Politik inzwischen längst erkannt, dass der elektronische Rechnungsaustausch nicht nur schnell, sicher und kostengünstig ist. Er eignet sich auch ganz hervorragend dazu, den milliardenschweren Mehrwertsteuerbetrug durch Etablierung eines digitalisierten Meldesystems nachhaltig einzudämmen“, erklärt der VeR-Experte. Uneinig sei man sich aber allenthalben noch bei der Frage, welches Übermittlungsmodell wohl am besten für den deutschen Bedarf geeignet sei.

Ein Streitpunkt, dessen Beantwortung man mit dem digitalen Vorstoß der französischen Nachbarn nun auch hierzulande einen großen Schritt näher kommen dürfte. Denn anders als in Italien, das mit dem ausschließlichen Rechnungsaustausch über eine zentrale Staatsplattform auf das sogenannte „V-Modell“ setzt, dürfte Frankreich aller Voraussicht nach zu einem etwas offeneren Ansatz hin tendieren. In einem sogenannten „Y-Modell“ könnten französische Unternehmen ihre digitalen Rechnungen dann neben der öffentlichen Plattform wohl auch weiterhin über etablierte privatwirtschaftliche E-Invoicing-Lösungen austauschen.

Ein direkter Vergleich der beiden Ansätze könnte der deutschen Digitalisierungsstrategie daher deutlich mehr Profil und Orientierung verleihen – und damit das im Koalitionsvertrag ausgerufene Ziel der „Einführung eines elektronischen Meldesystems“ für Deutschland spürbar vorantreiben.

VeR-Vorstand Stefan Groß erklärt dazu: „Als Expertenverband der deutschen E-Invoicing-Branche begrüßen wir das klare Bekenntnis der Koalitionspartner zur Einführung eines einheitlich geregelten, digitalen Systems zum Austausch von Rechnungs- und Mehrwertsteuerinformationen in Deutschland. Bei aller Euphorie empfehlen wir jedoch nachdrücklich, aus den Eindrücken und Erfahrungen unserer europäischen Partnerländer – allen voran Italien und Frankreich – zu lernen, um in erster Linie auch die Wirtschaft mitzunehmen, ohne dabei weitere Bürokratie aufzubauen.“

Der VeR plant zu diesem Zweck die Schaffung einer branchen- und stakeholderübergreifenden Diskussionsplattform, welche insbesondere die Überlegungen und Erfahrungen der europäischen Nachbarländer in die Diskussion einbeziehen soll. Dieser digitale „Round Table elektronisches Meldesystem“ soll federführende Köpfe, Experten und Entscheider aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Technik etwa im Rahmen des Berliner E-Rechnungs-Gipfels im Juni 2022 zusammenbringen und den im Koalitionsvertrag mehrfach betonten Austausch zwischen Praxis, betroffenen Kreisen, Verwaltung und Politik vorantreiben.

VeR-Studie: Italienisches Modell als „Blaupause“?

Durchgeführt wurde die Studie „Digitalisierung der Umsatzsteuer – Italienische E-Rechnung und Clearance System als Vorbild“ von Prof. Dr. Roland Ismer et al. vom Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

VeR-Studie "Digitalisierung der Umsatzsteuer"

 

 

Der ausführliche Studienbericht steht auf der Homepage des VeR zum Download bereit

 

 

 

 

Bildmaterial zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit dieser Meldung können Sie hier herunterladen!

 

Die komplette Pressemitteilung steht für Sie zum Download bereit:

 

VeR wird zur deutschen E-Invoicing-Stimme auf der europäischen Bühne

Verband elektronische Rechnung (VeR) und European E-Invoicing Service Provider Association (EESPA) schließen enges Kooperationsabkommen

München/Brüssel, im Frühjahr 2022 – Der Verband elektronische Rechnung (VeR) ist zu Jahresbeginn der European E-Invoicing Service Provider Association (EESPA) als eigenständiges „EESPA Chapter Germany“ beigetreten. Der deutsche Expertenverband will damit zukünftig noch stärker die Interessen der deutschen E-Rechnungsbranche auf internationaler Ebene vertreten und nachhaltig voranbringen.

Als deutscher Fachverband mit über 60 spezialisierten Mitgliedsunternehmen aus dem Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen bündelt der VeR das Knowhow der Service Provider, Berater und Dienstleister zum Thema E-Rechnung in Deutschland.
Es ist das erklärte Ziel der 2009 in München gegründeten Leitorganisation der E-Invoicing-Branche, den kostensparenden, sicheren und papiervermeidenden elektronischen Rechnungs- und Belegaustausch auch in Deutschland als Standard zu etablieren. Ein interessenübergreifendes Engagement, das nach über zehn Jahren intensiver Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit mit dem starken Bekenntnis zur Digitalisierung und den aktuellen Vorstößen der neuen Bundesregierung zur Etablierung eines elektronischen Meldesystems zur Umsatzsteuer in Deutschland nun endlich die lang ersehnten Früchte zu tragen scheint.

Internationale Mitsprache bei digitalen Prozess-Innovationen immer wichtiger für den Wirtschaftsstandort Deutschland

Im digitalen Wettlauf der europäischen Volkswirtschaften gehört die Bundesrepublik derzeit beim Thema „E-Rechnung“ trotz der allenthalben deutlich spürbaren Aufbruchstimmung eher noch zu den Schlusslichtern.
„Es hat sich gezeigt, dass die internationalen Aspekte auch beim E-Invoicing immer mehr an Bedeutung gewinnen. So ist derzeit die Einführung von Systemen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in anderen europäischen Mitgliedsstaaten, aber auch Programme wie ‚VAT in the digital age‘ der europäischen Kommission, ein viel diskutiertes Thema“, wie VeR-Vorstandsmitglied Ivo Moszynski berichtet.

Der VeR habe daher in seiner letzten Mitgliederversammlung beschlossen, sich internationaler aufzustellen. Ein wichtiger Baustein hierbei: Der Ausbau der strategischen Kooperation mit dem europäischen Pendant des VeR, der „European E-Invoicing Service Provider Association” (EESPA).

„Mit unserer neuen Position als deutsches Sprachrohr innerhalb der europäischen Dachorganisation eröffnen sich dem VeR nun deutlich mehr Möglichkeiten, die Entwicklung der E-Rechnung in Europa maßgeblich und im Interesse der deutschen Stakeholder aus Politik, Wirtschaft und Technik mitzugestalten“, erklärt VeR-Vorstandskollege und Vertreter des VeR in der EESPA ExCo Richard Luthardt.

Die beiden VeR-Vorstände hatten in den letzten Wochen mit den Verantwortlichen der EESPA die Details der Kooperation ausgestaltet und die Rolle des VeR als deutsche Stimme der E-Invoicing-Provider sowie als eigenständiges „EESPA Chapter Germany“ festgeschrieben.

VeR wird deutsches „EESPA Chapter“

Die nun von beiden Seiten unterzeichnete und auf den 17. Januar 2022 datierende Übereinkunft bietet beiden Seiten sowie den jeweiligen Mitgliedern zahlreiche Vorteile und Impulse durch den Austausch mit internationalen Experten. Zudem haben alle VeR-Mitglieder ab sofort die Möglichkeit, ohne zusätzliche Aufnahmegebühr direkt der EESPA beizutreten.
Marcus Laube, EESPA Co-Chair, erklärt: „Mit dieser Zusammenarbeit stärkt die EESPA ihre Position als Stimme eines Großteils der europäischen E-Invoicing-Branche. Denn mit der Etablierung neuer regionaler und lokaler EESPA Chapter wird es möglich, eine repräsentative europäische Sichtweise mit dem gewichtigen Input nationaler Interessengemeinschaften zu kombinieren.“

Die komplette Pressemitteilung steht zum Download bereit:

Esker intensiviert VeR-Engagement

Verband elektronische Rechnung (VeR) begrüßt Esker Software Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH als aktives Mitglied

München, im Februar 2022 – Der Verband elektronische Rechnung (VeR) begrüßt zu Jahresbeginn gleich mehrere neue aktive Mitgliedsunternehmen. Mit der Esker Software Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH findet sich darunter jedoch auch ein schon „altbekanntes“ Gesicht.

Es tut sich was in Digitalisierungsdeutschland. Seit der Vorstellung des neuen Koalitions-vertrages und der (lange ersehnten) Verwirklichung eines Digitalisierungsministeriums auf Bundesebene ist die digitale Aufbruchstimmung förmlich spürbar. Kein Wunder, dass sich das auch bei der Leitorganisation der deutschen E-Invoicing-Branche in deutlich steigendem Mitgliederengagement bemerkbar macht.

Seit Anfang des Jahres ist nun auch Esker aktives Mitglied im Verband, nachdem man bereits einige Jahre „einfaches“ Mitglied war. Das Unternehmen bietet eine KI-basierte Cloud-Plattform zur Automatisierung von Dokumentenprozessen. Teil der Plattform ist das rechtskonforme E-Invoicing. Die Lösung stellt die Compliance in über 60 Ländern weltweit sicher, darunter natürlich auch in Deutschland.

„Nach mehreren Jahren als einfaches Mitglied haben wir uns dazu entschlossen, unsere Expertise und Erfahrung zur Automatisierung von Rechnungsprozessen nun noch aktiver in die wertvolle und zukunftsweisende Verbandsarbeit des VeR einzubringen“, erklärt Dr. Rafael Arto-Haumacher, Country Manager Germany bei der Esker Software Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH, den Schritt des international tätigen Unternehmens hin zur aktiven Verbandsmitgliedschaft. Eine Mitgliedschaft im Spezialverband der E-Rechnungsexperten sei für Esker daher gleich auf mehreren Ebenen sinnvoll, wie Dr. Rafael Arto-Haumacher weiter ausführt. Schließlich stelle der VeR für sein Unternehmen nicht nur eine spannende Möglichkeit für den weiteren strategischen Ausbau des eigenen Partnernetzwerks dar. „Es ist vor allem der intensive fachliche wie innovative Austausch mit anderen führenden Köpfen der deutschen E-Invoicing-Branche, der uns dazu bewogen hat, unser Engagement im VeR zukünftig deutlich zu intensivieren.“

Eine Entscheidung, die auch Stefan Groß als Vorstandsvorsitzender des VeR nachdrücklich begrüßt: „Es sind wirklich spannende Zeiten für alle, die sich für eine digitale Transformation der Dokumenten- und Steuerdaten-Austauschprozesse in Deutschland einsetzen. Denn mit ihrem erklärten Willen zur digitalen Erneuerung, etwa in Form eines elektronischen Meldesystems für Steuer- und Rechnungsdaten nach internationalem Vorbild, hat die neue Bundesregierung ein klares Zeichen gesetzt. Als Spezialverband der deutschen E-Invoicing-Experten ist das unsere Chance, diese Entwicklung zum Wohle aller Beteiligten aus Politik, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung mit einer Stimme und unserem umfangreichen Expertenwissen zu begleiten.“ Man freue sich daher umso mehr, dass auch „langverdiente“ VeR-Mitglieder wie Esker sich in diesem Zuge dazu entschlossen haben, dieser gemeinsamen Stimme noch mehr Kraft zu verleihen.

Digitaler Round Table zum elektronischen Meldesystem bringt Entscheider aller Bereiche zusammen

Übrigens: Der Verband elektronische Rechnung (VeR) plant zu diesem Zweck eine umfassende Information- und Erfahrungs-Initiative, die bereits in den kommenden Wochen mit einem ersten „Digitalen Round Table zum elektronischen Meldesystem“ beginnen soll.

In der hochkarätig besetzten Expertenrunde haben Stakeholder aus Politik, Wirtschaft, öffentlicher Hand, Digitalisierungs- und Technikbranche sowie Wissenschaft die Möglichkeit, ihre jeweiligen Positionen, Erwartungen und Bedenken gemeinsam zu diskutieren.

Der digitale Round Table bildet dabei den Auftakt zu einer ganzen Reihe an digitalen Expertenveranstaltungen und „Deep Talks“, die schließlich in einer großen Podiumsdiskussion im Rahmen des 2022 in Berlin stattfindenden E-Rechnungs-Gipfels münden.

Die komplette Pressemitteilung steht zum Download bereit: