Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche
VeR-Mitglied Unifiedpost stellt E-Rechnungstool Banqup vor

Die E-Rechnungspflicht zum 01.1.2025 kommt – Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und benötigen somit kurzfristig eine Lösung

Frankfurt a. M., 20.11.2024 –- Mit smarten Lösungen können Unternehmen kurzfristig noch gesetzeskonform die E-Rechnungspflicht erfüllen und sich für den Empfang vorbereiten. E-Invoicing- und Tax-Compliance-Experte Raoul Koch (Unifiedpost GmbH) empfiehlt die Visualisierungsfunktion („Sicht-PDF”) von E-Rechnungslösungen als schnellen Weg, um dem Mandat noch zum Stichtag gerecht zu werden.

Ab dem 1. Januar 2025 kommt in Deutschland der erste Schritt zur Verpflichtung der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen. Diese Anforderung besagt, dass ab 1.1.2025 Unternehmen fähig sein müssen, elektronische Rechnungen („E-Rechnungen”) gemäß dem Europäischen Standard EN 16931 zu empfangen und aufzubewahren. Zur Übermittlung einer E-Rechnung ist eine ausdrückliche Zustimmung nicht mehr erforderlich. Es wird vorausgesetzt, dass das empfangende Unternehmen die technischen Voraussetzungen dafür ab 1.1.2025 organisiert hat. Entsprechend zu nennende Formate sind hier in Deutschland XRechnung oder ZUGFeRD. Ziel dieser Regelung ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Digitalisierung der Wirtschaft voranzutreiben.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie zukünftig Rechnungen nicht mehr nur in Papierform oder einfachen PDF-Dokumenten erhalten werden. Stattdessen müssen sie Rechnungen annehmen können, die in strukturierten Formaten erstellt und zugesendet werden. Diese sind für den maschinellen Import und die automatische Verarbeitung in IT-Systemen ausgelegt. So können die Rechnungen ohne zusätzlichen Aufwand digital eingelesen und verarbeitet werden, was für Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen schon länger eine Pflicht ist und nun auch in die Privatwirtschaft übergeht.

Jedoch sind immer noch viele Unternehmen nicht in der Lage, zum 1.1.2025 vollumfänglich auf die elektronische Rechnungsbearbeitung umzustellen und eingehende E-Rechnungen im betrieblichen Prozess zu verarbeiten. Raoul Koch, Country Manager Germany bei der Unifiedpost Group, schlägt als kurzfristige Lösung solche Services vor, die aus den E-Rechnungen eine PDF-Visualisierung erstellen. Dies sei eine zügig umsetzbare, gute und pragmatische Lösung, die entsprechende E-Rechnungstools, wie Banqup, bereits integriert zur Verfügung stellen. Als E-Rechnungsexperte weiß Koch, dass es insbesondere im Bereich Datenschutz (DSGVO), Auftragsdatenverarbeitung (ADV) und Archivierung (GoBD) wichtige Standards gibt, die zwingend erfüllt sein müssen. Hier sollte man immer darauf achten, dass man mit einem Anbieter zusammenarbeitet, der sein Angebot auf eine langjährige Expertise stützt! Koch empfiehlt deshalb: „Eine sichere Lösung eines etablierten E-Rechnungs-Anbieters, wie beispielsweise Banqup, ist hier entscheidend. Denn Unternehmen möchten ihre Rechnungen verständlicherweise nicht jedem OnlineTool anvertrauen!”

Tatsächlich besteht ein nicht unerhebliches Risiko im Bereich der E-Rechnungen, wenn damit nicht richtig umgegangen wird – und damit beispielsweise der Vorsteuerabzug riskiert wird. Das ist hier das scharfe Schwert der Finanzverwaltungen!

Auch wenn ein E-Rechnungsprofi nicht zufrieden sein kann, wenn anschließend intern weiter mit einem PDF gearbeitet wird, so gibt es doch in dem einen oder anderen Fall triftige Gründe, mit einer solchen Lösung und einem sogenannten Viewer zu arbeiten. Wir alle kennen Szenarien, wo es in den nächsten Wochen oder sogar Monaten noch gute Gründe gibt, warum die bestehende PDF-basierte Arbeitsweise im Unternehmen nicht unmittelbar vollständig digital abgelöst werden kann.

Solche Lösungen wie Banqup ermöglichen es, XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien gesetzeskonform anzunehmen, rechtssicher zu archivieren und mit einer integrierten Visualisierung im Handumdrehen in PDFs zu konvertieren, um die neue Pflicht ab dem 1.1.2025 zu erfüllen. Diese können dann übergangsweise automatisiert in bestehende Prozesse integriert werden, auch wenn diese noch nicht auf ein volldigitales Rechnungsmanagement ausgerichtet sind. Banqup gewährleistet dabei die rechtliche Konformität, so dass Unternehmen die neuen Anforderungen erfüllen können, ohne direkt hohe Investitionen in neue IT-Infrastrukturen tätigen zu müssen. Und selbstverständlich kann eine Lösung wie Banqup später weiter im Einsatz bleiben und dann die eingehenden diversen E-Rechnungsformate annehmen und volldigital, in einem einheitlichen Datenformat, an die nun darauf vorbereiteten Systeme liefern.

Übrigens ist auch die Erstellung von E-Rechnungen nach Norm EN 16931 mit solchen Tools sehr einfach möglich. In wenigen Schritten lässt sich hier eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-Datei erstellen. Oder auch eine Rechnung in das Peppol-Netzwerk versenden. Somit sind Unternehmen auch direkt für die kommenden weiteren Phasen der deutschen Verpflichtung sowie für die anstehenden internationalen Anforderungen gewappnet.

Dies ist ein kostengünstiger und pragmatischer Ansatz, um den Einstieg in die Welt der elektronischen Rechnungsstellung zu erleichtern und mehr Zeit für die Einrichtung des langfristig optimierten digitalen Systems zu gewinnen.

Um regelkonform auf die Pflicht im Januar vorbereitet zu sein, kann beispielsweise das genannte Tool Banqup 30 Tage kostenfrei getestet werden: www.banqup.de. Vom ersten Tag an sind die Rechnungsprozesse somit gesetzeskonform, effizient und sicher. Mit allen erforderlichen Optionen für die noch kommenden Anforderungen der internationalen E-Rechnungen und diversen geplanten europäischen B2B-Meldeplattformen.


Über die Unifiedpost Group

Gegründet in 2001, hat die Unifiedpost Group mittlerweile 1.200 Mitarbeitende in über 30 Ländern und bietet eine führende cloudbasierte Plattform für Geschäftsdienstleistungen in den Bereichen „Documents“, „Identity“ und „Payments“. Unternehmen jeder Größe und Branche sowie Behörden nutzen die Plattform der Unifiedpost Group, um ihre Finanzprozesse zu digitalisieren, sich in einem sicheren globalen Netzwerk miteinander zu verbinden, sowie eine Anbindung an internationale Plattformen der Steuerbehörden vorzunehmen. Auf diese Weise ermöglicht die internationale Dokumentenplattform eine sichere und unkomplizierte Übermittlung von geschäftlichen Transaktionen und darüber hinaus die Einhaltung von internationalen Steuervorschriften im Bereich der Tax Compliance. Das Portfolio umfasst spezielle Produkte und Services für die Anforderungen der E-Rechnungen in Deutschland und des internationalen E-Invoicings, mit dem Fokus auf der Digitalisierung von Dokumenten- und Zahlungsprozessen in Procure-to-Pay und Order-to-Cash.

Pressekontakt:
Unifiedpost GmbH
Raoul Koch
Country Manager
E-Mail: raoul.koch@unifiedpost.de

Einführung der E-Rechnungspflicht: Das BMF gibt Antworten

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für alle B2B-Transaktionen verpflichtend. Diese Umstellung ist ein bedeutender Schritt für die Digitalisierung und erfordert von Unternehmen eine Anpassung ihrer Prozesse.

Um diese Herausforderung zu erleichtern, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen umfassenden FAQ-Katalog veröffentlicht, der Antworten auf die zentralen Fragen rund um die E-Rechnungspflicht gibt.

Die wichtigsten Punkte des FAQ-Katalogs

  1. Wer ist betroffen?
    Die Pflicht gilt für alle Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige B2B-Geschäfte in Deutschland abwickeln. Kleinunternehmer und Transaktionen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, sind ausgenommen. Doch auch die Frage, wie und wann beispielweise Vereine betroffen sind, wird beantwortet.
  2. Zulässige Formate
    Die E-Rechnung muss in einem maschinenlesbaren Format wie XRechnung oder ZUGFeRD übermittelt werden. Diese Formate erlauben eine automatisierte Verarbeitung und entsprechen den EU-Standards. Welche Formate unter welchen Voraussetzungen sonst noch möglich sind, wird ebenfalls geklärt.
  3. Übertragungswege
    Für die Übermittlung von E-Rechnungen gibt es keine festgelegten Vorgaben. Elektronische Rechnungen können beispielsweise per E-Mail versandt, über das Peppol-Netzwerk ausgetauscht, über eine elektronische Schnittstelle bereitgestellt oder über ein Internetportal zum Download angeboten werden. Welche weiteren Wege (zumindest theoretisch) noch möglich sind, steht ebenfalls in den FAQ.
  4. Fristen und Übergangsregelungen
    Der Stichtag für die E-Rechnungspflicht ist der 1. Januar 2025. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um Systeme und Prozesse anzupassen. Auch die weitere Roadmap und folgende „Ausbaustufen“ der E-Rechnungspflicht sind in den FAQ ersichtlich.
  5. Archivierung
    Elektronische Rechnungen müssen revisionssicher gespeichert werden. Das bedeutet, dass sie unveränderbar und für Steuerprüfungen zugänglich bleiben müssen. Auch die wichtigsten Fragen zur Archivierung digitaler Rechnungen werden in den neuen FAQ des BMF behandelt.

Warum deutsche Unternehmen jetzt handeln sollten?

Die E-Rechnungspflicht ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Chance, Effizienz und Transparenz in den Geschäftsprozessen zu steigern. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Implementierung beginnen, um technische und organisatorische Herausforderungen rechtzeitig zu bewältigen.

Den vollständigen FAQ-Katalog des BMF finden Sie hier: FAQ zur E-Rechnungspflicht

Nutzen Sie die Zeit bis 2025, um sich optimal auf die E-Rechnung vorzubereiten und von den Vorteilen der Digitalisierung zu profitieren.

Open Graph: GgetmyInvoices neues VeR Mitglied

VeR begrüßt GetMyInvoices als neues Mitglied

Digitaler Innovationstreiber erweitert Kompetenznetzwerk im Expertenverband der deutschen E-Invoicing-Branche

München, im November 2024 – Der Verband elektronische Rechnung (VeR) begrüßt die fino data services GmbH mit ihrer cloudbasierten Rechnungsmanagement-Lösung GetMyInvoices als neues Mitglied in seinen Reihen. Als digitaler Innovationstreiber unterstützt fino andere Unternehmen dabei, ihre Belegverarbeitung zu automatisieren und digital zu organisieren.

Mit der Mitgliedschaft im VeR wollen die Macher von GetMyInvoices aktiv dazu beitragen, die Standards und Entwicklungen im Bereich der Unternehmenssoftware für E-Rechnung mitzugestalten und ihre Positionierung als Innovationstreiber der Branche unterstreichen Eine zukunftsorientierte Entscheidung, die auch aus Sicht des deutschen Expertenverbandes für die E-Invoicing-Branche durchaus Sinn ergibt:

„Mit GetMyInvoices gewinnen wir ein Mitglied, das die Automatisierung und Effizienz im Rechnungswesen maßgeblich fördert. Wir freuen uns daher sehr auf die neuen Impulse, die das Unternehmen in unsere Gemeinschaft einbringen wird“, erklärt Tim Roßky, Vorstandsmitglied des VeR.

Digitale Transformation für das Rechnungswesen

GetMyInvoices sammelt Rechnungen und Dokumente aus verschiedenen Quellen, stellt sie zentral zur Verfügung und automatisiert den gesamten Prozess der Belegverwaltung. Dadurch bietet die Plattform eine erhebliche Zeitersparnis und unterstützt Unternehmen, ihre Rechnungsprozesse effizient und zukunftssicher zu gestalten.

Christoph Kähler, Head of Marketing bei GetMyInvoices, erklärt: „Unsere Lösung ermöglicht es Unternehmen, ihre E-Rechnungsprozesse effizient und pragmatisch zu gestalten, ohne dabei aufwendige Implementierungen vornehmen zu müssen.“

Die Software automatisiert den Empfang, die GoBD-konforme Archivierung und Weiterverarbeitung von Rechnungen und Belegen aus einer Vielzahl von Quellen – sei es per E-Mail, aus Online-Portalen oder anderen Systemen. Dadurch wird der Prozess nicht nur vereinfacht, sondern auch die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen gesichert.

Durch die Mitgliedschaft im VeR positioniert sich GetMyInvoices als aktiver Vorreiter in den Bereichen Rechnungsmanagement und E-Rechnungsprozesse, wie Kähler weiter ausführt:

„Unsere Mitgliedschaft im VeR bietet uns die großartige Möglichkeit, die digitale Transformation des Rechnungswesens konkret mitzugestalten und unsere Expertise mit anderen Mitgliedern zu teilen. Gemeinsam mit dem VeR möchten wir die Entwicklung der E-Rechnung in Deutschland weiter vorantreiben.“

 


VeR-Experten für Hintergrundgespräche oder Interviews

Gerne unterstützen die VeR-Experten Sie bei Ihrer redaktionellen Arbeit rund um die ViDA-Initiative der EU, die Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf den elektronischen Rechnungsaustausch und dessen Bedeutung für ein digitales Meldesystem zur Umsatzsteuer in Deutschland.


 

Über GetMyInvoices

GetMyInvoices bietet eine intelligente und zentrale Plattform für das Einsammeln, Verarbeiten und Archivieren von Rechnungen und Belegen. Die Software hilft Unternehmen, ihre gesamte vorbereitende Buchhaltung wesentlich effizienter zu gestalten und so Zeit und Ressourcen zu sparen. Besonders zeichnet sich GetMyInvoices durch eine Anbindung an mehr als 10.000 Online-Portale für den automatischen Rechnungsdownload sowie eine nahtlose Integration mit Buchhaltungssystemen aus.

Weitere Informationen unter www.getmyinvoices.com

 

Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)

Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner knapp 70 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können.

Pressekontakt:

Björn Berensmann, Pressestelle
Tel: +49 (0)89 95 45 754 51
Fax: +49 (0)89 95 45 754 69
E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org

Verband elektronische Rechnung e.V. (VeR)
Schackstr. 2
80539 München

Open Graph: E-Rechnungen zwischen Unternehmen: Pflicht ab dem Jahr 2025

E-Rechnungen zwischen Unternehmen: Pflicht ab dem Jahr 2025

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, im B2B-Geschäft elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu nutzen. Diese Regelung, festgelegt im Wachstumschancengesetz, stellt Unternehmen vor die dringende Herausforderung, ihre Systeme und Prozesse rechtzeitig auf den neuen Standard umzustellen. In ihrem Artikel in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FLF-Finanzierung Leasing Factoring beleuchten Nina Harms und Dr. Donovan Pfaff von der Bonpago GmbH, wie die E-Rechnung nicht nur der Pflichterfüllung dient, sondern auch als Hebel für die Digitalisierung genutzt werden kann.

Erfahrungen aus Ländern, die E-Rechnungen bereits eingeführt haben, zeigen, dass diese Umstellung Unternehmen helfen kann, ihre Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und durch Prozessautomatisierung Kosten zu senken. Der Artikel legt einen Schwerpunkt auf die Vorteile der E-Rechnung für Branchen wie Finanzierung und Leasing, die besonders von der digitalen Abwicklung regelmäßiger Transaktionen profitieren können. Harms und Pfaff heben hervor, dass eine erfolgreiche Implementierung gezielte Anpassungen in der IT-Infrastruktur, die Auswahl passender Tools und ein aktives Change-Management erfordert, um E-Rechnungen als strategische Chance zu nutzen. Mit einer umfassenden Digitalstrategie und den richtigen Maßnahmen kann die E-Rechnung B2B-Prozesse optimieren, die Liquidität verbessern und Transparenz für die Finanzbehörden schaffen.

Mehr Informationen zur VeR-Mitglied Bonpago GmbH und ihrer Expertise im Bereich der Digitalisierung finden Sie unter www.bonpago.de.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: www.kreditwesen.de

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