E-Rechnungen zwischen Unternehmen: Pflicht ab dem Jahr 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, im B2B-Geschäft elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu nutzen. Diese Regelung, festgelegt im Wachstumschancengesetz, stellt Unternehmen vor die dringende Herausforderung, ihre Systeme und Prozesse rechtzeitig auf den neuen Standard umzustellen. In ihrem Artikel in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FLF-Finanzierung Leasing Factoring beleuchten Nina Harms und Dr. Donovan Pfaff von der Bonpago GmbH, wie die E-Rechnung nicht nur der Pflichterfüllung dient, sondern auch als Hebel für die Digitalisierung genutzt werden kann.
Erfahrungen aus Ländern, die E-Rechnungen bereits eingeführt haben, zeigen, dass diese Umstellung Unternehmen helfen kann, ihre Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und durch Prozessautomatisierung Kosten zu senken. Der Artikel legt einen Schwerpunkt auf die Vorteile der E-Rechnung für Branchen wie Finanzierung und Leasing, die besonders von der digitalen Abwicklung regelmäßiger Transaktionen profitieren können. Harms und Pfaff heben hervor, dass eine erfolgreiche Implementierung gezielte Anpassungen in der IT-Infrastruktur, die Auswahl passender Tools und ein aktives Change-Management erfordert, um E-Rechnungen als strategische Chance zu nutzen. Mit einer umfassenden Digitalstrategie und den richtigen Maßnahmen kann die E-Rechnung B2B-Prozesse optimieren, die Liquidität verbessern und Transparenz für die Finanzbehörden schaffen.
Mehr Informationen zur VeR-Mitglied Bonpago GmbH und ihrer Expertise im Bereich der Digitalisierung finden Sie unter www.bonpago.de.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: www.kreditwesen.de