E-Invoicing-Pflicht in Europa
Wie Deutschland, Polen, Frankreich und Rumänien den elektronischen Rechnungsaustausch forcieren
Die elektronische Rechnung wird zunehmend zum Standard in Europa. In Deutschland haben sich drei weitere Bundesländer der nationalen Verpflichtung angeschlossen. Polen und Frankreich schreiten bei der Einführung und Nutzung von zentralen Plattformen für den elektronischen Rechnungsaustausch voran und auch Rumänien kündigt eine E-Invoicing-Pflicht für bestimmte Unternehmen an.
Pflicht zur E-Rechnung in Deutschland wird ausgeweitet
Zulieferer öffentlicher Behörden auf Bundesebene sowie in Bremen müssen ihre Rechnungen bereits seit November 2020 mehrheitlich elektronisch ausstellen. Zum Jahresbeginn 2022 ziehen drei weitere Bundesländer nach.
In Baden-Württemberg ist so nun die Ausstellung und Übermittlung einer elektronischen Rechnung in der Regel obligatorisch. Der Rechnungsempfänger ist vorab zu informieren. Elektronische Rechnungen können in dem Website-Portal ausgestellt oder durch Hochladen, via E-Mail oder ab März via PEPPOL darüber versandt werden. Auch im Saarland ist die Rechnungsstellung auf elektronischem Wege verpflichtend. In Hamburg erstreckt sich die Verpflichtung der Unternehmer auf alle Rechnungen über Lieferungen, Bau- oder sonstige Leistungen nach der Durchführung von öffentlichen Aufträgen oder Verträgen, die für Konzessionen erteilt werden.
Ausführliche Informationen zu den Bestimmungen sowie den jeweiligen Ausnahmen
Polen etabliert die E-Invoicing-Plattform KSeF
Nach dem Pilotversuch im letzten Herbst, an dem auch Comarch beteiligt war, sollte in Polen die Plattform KSeF für den elektronischen Rechnungsaustausch zu Beginn des Jahres 2022 zur Verfügung gestellt werden. Aktuell befindet sich die Plattform allerdings noch in der Testphase. Eine funktionsfähige Umgebung steht noch nicht bereit. Zunächst ist vorgesehen, dass parallel zu KSeF noch die Möglichkeit besteht, auf die bisherigen Lösungen zurückzugreifen. Die Nutzung von KSeF soll allerdings Anfang 2023 verpflichtend werden.
Frankreich kombiniert E-Invoicing mit E-Reporting
Seit dem 1. Januar 2020 sind französische Unternehmen dazu verpflichtet, Rechnungen an die öffentliche Hand elektronisch zu übermitteln. Vor Kurzem wurde zudem die geplante Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsaustausch im B2B-Bereich spezifiziert. Diese bezieht sich auf Transaktionen zwischen in Frankreich ansässigen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die den französischen Rechnungsstellungsvorschriften unterliegen. Die Verpflichtung zum E-Reporting ergänzt diesen Geltungsbereich um internationale B2B-Transaktionen sowie B2C-Transaktionen, die in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig sind.
Die Funktionsweise wurde für E-Invoicing und E-Reporting analog konzipiert. Um Daten zu übermitteln, wählen Unternehmen eine der folgenden Plattformen: das öffentliche Rechnungsportal (PPF) oder eine Partnerplattform für die elektronische Abwicklung (PDP).
Die Einführung der Verpflichtungen zum E-Invoicing und E-Reporting soll schrittweise abhängig von der Unternehmensgröße verlaufen. Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Pflicht für große Unternehmen. Mittelgroße und kleine Unternehmen folgen ab dem 1. Januar 2025 beziehungsweise 2026.
Genauere Spezifikationen, unter anderem zu dem Geltungsbereich und der Funktionsweise, liefert die folgende Artikel-Serie über Frankreich:
- E-Invoicing & E-Reporting im Allgemeinen (mit Bereichsdefinition und Zeitplan)
- E-Invoicing Anwendungsbereich und Funktionsweise
- E-Reporting Geltungsbereich und generelle Funktionsweise
- E-Reporting Funktionsweise im internationalen B2B-Bereich
- E-Reporting Funktionsweise im B2C-Bereich
Rumänien erlässt E-Invoicing-Pflicht für ausgewählte Unternehmen
In Rumänien wird für bestimmte Lieferantengruppen eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsausstellung eingeführt. Die freiwillige Nutzung des nationalen Systems für die elektronische Rechnung e-Factura RO beginnt am 1. April 2022 und geht ab dem 1. Juli 2022 in eine Verpflichtung über. Betroffen sind sowohl Lieferanten im Bereich des Automobilhandels als auch Lieferanten von Produkten mit hohem fiskalischen Risiko. Zu letzteren gehören 5 Produktkategorien, deren Klassifizierung von der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde regelmäßig neu bewertet wird.
Mehr Informationen zum Geltungsbereich
Fazit für international tätige Unternehmen
Die Digitalisierung des Rechnungswesens schreitet international immer weiter voran. Unternehmen, die agil bleiben und sich einen Vorteil sichern wollen, sollten sich frühzeitig mit den umfassenden Regelungen auseinandersetzen und die technologische Umsetzung mit entsprechenden Partnern sicherstellen. Comarch bietet weitreichende Unterstützung mit aktuellem Wissen um die rechtlichen Vorgaben sowie um die darauf abgestimmten Technologien.