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Fiskus sagt Kassenmanipulation den Kampf an

Eine erste Analyse zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Im Kampf gegen manipulierte Kassensysteme will der Gesetzgeber nun ernst machen und hat hierzu mit Datum vom 18. März 2016 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vorgelegt. Hintergrund sind die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Fälle manipulativer Eingriffe in Kassensysteme, die auch bereits Gegenstand von sowohl steuerrechtlicher als auch strafrechtlicher höchstrichterlicher Rechtsprechung waren.

Die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes begründet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) insbesondere damit, dass technische Manipulationen von Kassendaten im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung wenn überhaupt nur mit einem hohen Aufwand feststellbar sind. Die gesetzliche Neuregelung soll derartigen Manipulationen den Riegel vorschieben und dazu der Finanzverwaltung neue Prüfungsmöglichkeiten eröffnen. Hierzu soll der Steuerpflichtige nach § 146a Absatz 1 Satz 4 AO zukünftig verpflichtet sein, digitale Grundaufzeichnungen nach vordefinierten technischen Vorgaben aufzuzeichnen und auf einem Speichermedium unveränderbar zu sichern.

Allerdings bergen die Maßnahmen ein nicht unerhebliches steuerliches und IT-technisches Konfliktpotenzial.

Autoreninformationen:

  • Stefan Groß, Partner und Steuerberater bei Peters, Schönberger & Partner mbB
 

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