Neuer Starttermin für nationales E-Rechnungssystem in Polen
Nachdem in Polen die ursprünglich für den 1. Juli 2024 geplante Einführung des nationalen elektronischen Rechnungssystems (KSeF) aufgrund erheblicher Mängel auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, hat das polnische Finanzministerium nun über die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich informiert.
Die externe Prüfung des nationalen elektronischen Rechnungssystems (KSeF) im Finanzministerium ist abgeschlossen und hat zahlreiche kritische Mängel im System aufgedeckt, die eine deutliche Verschiebung der verbindlichen KSeF-Frist rechtfertigen.
Ab 2026 soll die elektronische Rechnungsstellung nun für alle Unternehmen verpflichtend sein. Die Einführung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit vom Jahresumsatz des Unternehmens. Aufgrund der erheblichen Verschiebung des KSEF-Umsetzungstermins hat das Finanzministerium beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren in zwei Phasen aufzuteilen. In der ersten Phase, die im Juni 2024 endet, beziehen sich die Gesetzesänderungen lediglich auf die Festlegung eines neuen Termins für die Umsetzung des obligatorischen KSeF. Entsprechend verschieben sich auch die Termine für weitere Übergangsfristen: Sanktionen bei Fehlern im KSeF, Pflicht zur Zahlung mit KSeF-Nummer (ohne MPP) und Rechnungen aus der Kasse. In der zweiten Phase werden detaillierte gesetzliche Lösungen erarbeitet.
Weitere Details können Sie dem Blogbeitrag “Neuer Starttermin für nationales E-Rechnungssystem in Polen” von VeR-Mitglied retarus GmbH entnehmen.