Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Die E-Rechnung für Deutschland ist seit dem 22. März 2024 beschlossene Sache: Der deutsche Bundesrat hat offiziell dem Wachstumschancengesetz der Bundesregierung zugestimmt. Stufenweise wird nun die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend eingeführt:

  • Alle deutschen Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 bereit sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, sofern diese der Norm EN 16931 entsprechen,
  • Ab dem 1. Januar 2027 ist der Versand elektronischer Rechnungen gemäß EN 16931 verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 800 Tausend Euro Jahresumsatz
  • Ab dem 1. Januar 2028 ist der Versand für alle Unternehmen obligatorisch.

In Deutschland ansässige Unternehmen sollten sich somit sehr zeitnah auf das neue Mandat vorbereiten: Wir haben daher Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern gebeten, uns ein Update zu den von der Politik entschiedenen Maßnahmen, Daten und Fristen zu geben.

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Die europäische E-Invoicing-Landschaft ist komplex. Für multinationale Unternehmen ist es eine zeit- und kostenaufwändige Herausforderung, den wechselnden Anforderungen von über 40 Ländern gerecht zu werden. Auch Deutschland steht kurz vor bedeutenden Veränderungen und der Einführung der landesübergreifenden E-Rechnung.

Verschaffen Sie sich mit uns einen Überblick über die europäische Gesetzeslandschaft. Entdecken Sie unsere Top-Empfehlungen für Unternehmen, die die gesetzlichen Vorschriften einhalten und gleichzeitig die Effizienz der Automatisierung maximieren möchten. Erhalten Sie zudem einen wertvollen Ausblick auf die bevorstehenden Änderungen in Deutschland.

Was Sie in diesem Webinar lernen werden:

  • Die E-Invoicing- und CTC-Landschaft in Europa und ihre Auswirkungen auf Ihr Geschäft
  • Top-Empfehlungen für in Europa tätige Unternehmen
  • Ausblick Deutschland: Worauf Sie sich vorbereiten sollten
  • Live F&A

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Mit dem Wachstumschancengesetz kommt auch die E-Rechnung im B2B. Der Gesetzgeber schreibt die Abkehr von der Papierrechnung und die verpflichtende Nutzung von elektronischen Rechnungen in mehreren Schritten vor und geht damit einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung. Schon ab 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Ab 2027 bzw. 2028 dürfen nur noch E-Rechnungen versendet werden. Für viele Unternehmen bedeutet das, dass jetzt gehandelt werden muss, um die Verpflichtung rechtzeitig zu erfüllen.

Am 14. Mai um 9.30 Uhr erklären Daniel Eymer, Key Account Manager, und Peter Gatzen, Head of Marketing, den aktuellen Stand zum kommenden Mandat und zeigen, welche Schritte Unternehmen jetzt schon gehen sollten, um bereit für die E-Rechnung zu sein.

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In dieser kostenfreien Webkonferenz erfahren Sie, wie Zentralregulierer die anstehende E-Rechnungspflicht ab 2025 nicht nur rechtzeitig umsetzen – sondern daraus einen Wettbewerbsvorteil für sich und die Gruppenmitglieder machen.

Was Sie konkret erwartet:

  • Zeitplan zur Einführung der eRechnungspflicht: Was tritt wann in Kraft?
  • Was bedeutet das für den bisherigen Workflow in der Zentralregulierung?
  • Wie nutzt man als Zentralregulierer die B2B-Verpflichtung, um den gesamten Beschaffungs- und Rechnungsprozess digital zu optimieren – und zu vergünstigen?
  • Beispiel für erfolgreiches eRechnungs-Projekt inkl. zu erwartendem ROI.

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Gesetzesänderung! Ab 01.01.2025 wird der Empfang von eRechnungen zur Pflicht. Wir unterstützen alle Branchen, Mittelstand und intern. Großunternehmen bei der Digitalisierung.

In diesem Webinar erfahren Sie, warum Sie in der bevorstehenden eRechnungspflicht eine Chance – und nicht nur eine Herausforderung – sehen sollten:

Was Sie konkret erwartet:

  • Zeitplan für die Implementierung der eRechnungspflicht: Was kommt wann auf mittlere und Großunternehmen zu?
  • Beschaffungs- und Rechnungsabläufe ganzheitlich digitalisieren und kosteneffizient optimieren: Wie funktioniert das in mittleren und großen Betrieben?
  • In drei Schritten zur eRechnung – konkretes Vorgehen.

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