Die Qualifizierte elektronische Signatur dient der Absicherung der Herkunft und Unversehrtheit (Integrität und Authentizität) von Nachrichten oder Dokumenten. Durch die Gleichstellung der elektronischen Rechnung mit der Papierrechnung im Juli 2011 ist der Einsatz im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung aus steuerlicher Sicht nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
« Zurück zum Glossar
« Zurück zum Glossar