Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Sog. hybride Rechnungsformate (Bild- und Datenkomponente) wie ZUGFeRD sind jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn ein Teil der Rechnungen den Vorgaben der Legaldefinition entspricht. Rechtlich zulässig sind damit Rechnungsformate, die ausschließlich aus strukturierten Daten bestehen sowie Rechnungsformate, die teilweise aus einem strukturierten Format sowie teilweise aus einer Bilddatei bestehen, vorausgesetzt, dass den Vorgaben an das Rechnungsdatenmodell (innerhalb der Datenrepräsentanz) vollumfänglich entsprochen wird. Reine Bilddateien wie PDF-Rechnungen hingegen, erfüllen die genannten Vorgaben nicht.

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