Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Rechnungssteller öffentlicher Auftraggeber des Bundes sind nach § 4 ERechV in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Onlinezugangsgesetzes (OZG) verpflichtet, ein Verwaltungsportal für die elektronische Rechnungsstellung an Bundesbehörden zu verwenden.

Die Vorgaben für öffentliche Auftraggeber der Länder und Kommunen sind dagegen von der jeweiligen Landesgesetzgebung abhängig und noch nicht abschließend geregelt.

Sie möchten immer auf dem Laufenden bleiben?

Dann nutzen Sie doch einfach unseren praktischen Newsletter-Service. Einfach bevorzugte Mailingliste(n) wählen, die eigene E-Mail-Adresse eintragen und absenden. Nach erfolgreicher Bestätigung Ihrer Registrierung erhalten Sie bis auf Widerruf den gewählten Newsletter-Service.