Für Rechnungsempfänger des Bundes ist bereits klar:
Eine Rechnung, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wird nicht angenommen und nicht bezahlt!
Dies gilt jedoch nur für die Rechnungen von Lieferanten, die nach der E-Rech-VO des Bundes verpflichtet sind, ab dem 27.11.2020 Rechnungen zwingend als elektronische Rechnung einzureichen.