Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Für Rechnungsempfänger des Bundes ist bereits klar:

Eine Rechnung, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wird nicht angenommen und nicht bezahlt!

Dies gilt jedoch nur für die Rechnungen von Lieferanten, die nach der E-Rech-VO des Bundes verpflichtet sind, ab dem 27.11.2020 Rechnungen zwingend als elektronische Rechnung einzureichen.

Sie möchten immer auf dem Laufenden bleiben?

Dann nutzen Sie doch einfach unseren praktischen Newsletter-Service. Einfach bevorzugte Mailingliste(n) wählen, die eigene E-Mail-Adresse eintragen und absenden. Nach erfolgreicher Bestätigung Ihrer Registrierung erhalten Sie bis auf Widerruf den gewählten Newsletter-Service.