Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Grundsätzlich nicht. Die EU-Richtlinie verpflichtet lediglich die öffentlichen Auftraggeber im sogenannten oberschwelligen Vergabebereich zum Empfang sowie zur Verarbeitung von elektronischen Rechnungen.

Im E-Rechnungsgesetz des Bundes entfällt allerdings die Beschränkung auf oberschwellige Vergaben, so dass auch für alle anderen Aufträge unterhalb eines bestimmten Schwellenwertes elektronische Rechnungen empfangen und verarbeitet werden müssen. Die E-Rechnungs-Verordnung geht noch einen Schritt weiter und verpflichtet ab dem 27.11.2020 – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – zur elektronischen Rechnungsstellung an den Bund. Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung entfällt insbesondere, wenn es sich bei dem Auftrag um einen sog. Direktauftrag handelt (bis zu einem Auftragswert von 1.000 € ohne Umsatzsteuer). Somit gilt zumindest für öffentliche Aufträge mit Beteiligung des Bundes, dass ab einem Auftragswert von 1.000 € eine elektronische Rechnung verpflichtend gesendet als auch empfangen und verarbeitet werden muss.

Bei öffentlichen Aufträgen mit Beteiligung von Ländern und Kommunen ist die Frist zur Umsetzung der E-Richtlinie laut Amtsblatt der EU mittlerweile auf den 18.04.2020 datiert. Es ist davon auszugehen, dass die Länder in absehbarer Zeit eigene E-Rechnungsgesetze und E-Rechnungsverordnungen beschließen.

Sie möchten immer auf dem Laufenden bleiben?

Dann nutzen Sie doch einfach unseren praktischen Newsletter-Service. Einfach bevorzugte Mailingliste(n) wählen, die eigene E-Mail-Adresse eintragen und absenden. Nach erfolgreicher Bestätigung Ihrer Registrierung erhalten Sie bis auf Widerruf den gewählten Newsletter-Service.