Das E-Rechnungsgesetz des Bundes definiert eine Rechnung als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht.
Die E-Rechnungsverordnung stellt sogar klar, dass eine E-Rechnung grundsätzlich als XRechnung einzureichen ist. Da der Standard XRechnung auf eine bildhafte Darstellung der Rechnung (z. B. PDF) verzichtet, sind hybride Rechnungen (z. B. XML-Rechnung in eine PDF/A-3-Rechnung eingebettet) streng genommen nicht zulässig.