Auf europäischer Ebene gilt die sog. „Mehrwertsteuersystemrichtlinie“. Danach sind Rechnungen – egal ob in Papierform oder elektronisch übermittelt – grundsätzlich gleich zu behandeln. Für die Sicherstellung von Integrität und Authentizität sind demnach sog. „Business Controls“ erforderlich, wobei die Ausgestaltung der Anforderungen im Detail je Mitgliedstaat durchaus variieren kann.
Verband elektronische Rechnung
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