Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Das, was Ihre Papierrechnung heute auch schon enthalten muss. Grundsätzlich ist der § 14 des UStG Absatz 4 hier zu beachten:

1. Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

2. Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

3. Das Ausstellungsdatum

4. Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)

5. Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung

6. Das Leistungsdatum (Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung)

7. Das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist

8. Den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt

9. In den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und

10. In den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger (zum Beispiel bei Abrechnung auf Provisionsbasis) die Angabe „Gutschrift”

11. Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers

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