Lieferanten und Dienstleister von öffentlichen Auftraggebern des Bundes sind verpflichtet, ihre Rechnungen ab dem 27.11.2020 unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) des Bundes elektronisch einzureichen. Es gelten Bagatell- sowie sicherheitsbezogene Ausnahmen.
Öffentliche Auftraggeber werden sukzessive verpflichtet, Rechnungen elektronisch anzunehmen. Dies ist aber abhängig von dem jeweiligen Landesgesetz bzw. der Regelung in einem Bundesland.
Verpflichtungen für Lieferanten und Dienstleister von öffentlichen Auftraggebern der Länder und Kommunen sind von der jeweiligen Landesgesetzgebung abhängig und noch nicht abschließend geregelt.