Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Wesentliches Element des E-Rechnungsgesetzes sowie der E-Rechnungs-Verordnung ist die Definition des Begriffs der elektronischen Rechnung. Eine elektronische Rechnung im Sinne der europarechtlichen Vorgaben stellt demnach eine Rechnung dar, die in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt und empfangen wird sowie in einem Format vorliegt, das die automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Der Aussteller einer elektronischen Rechnung darf entsprechend nur erwarten, dass diese von der öffentlichen Verwaltung akzeptiert wird, wenn seine Rechnung sämtliche relevante Daten zumindest auch in strukturierter Form enthält.

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