Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Als originär elektronische Dokumente sind elektronische Rechnungen auch originär elektronisch aufzubewahren und dies über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Rechnungen über den genannten Zeitraum lesbar bleiben und revisionssicher vorgehalten werden.

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