Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Die E-Rechnungs-Verordnung verpflichtet ab dem 27.11.2020 – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – zur elektronischen Rechnungsstellung an den Bund. Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung entfällt insbesondere, wenn es sich bei dem Auftrag um einen sog. Direktauftrag handelt (bis zu einem Auftragswert von 1.000 € ohne Umsatzsteuer). Somit gilt zumindest für öffentliche Aufträge mit Beteiligung des Bundes, dass ab einem Auftragswert von 1.000 € eine elektronische Rechnung verpflichtend gesendet als auch empfangen und verarbeitet werden muss.

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