Der Bund informiert sowohl die Bundesverwaltung als auch Lieferanten und Dienstleister über bevorstehende Änderungen.
Inwiefern Auftraggeber von den gesetzlichen Vorgaben betroffen sind, müssen diese individuell anhand ihrer Voraussetzungen prüfen.
Lieferanten und Dienstleister werden darüber hinaus im Rahmen der Beauftragung vom öffentlichen Auftraggeber über die Möglichkeit – beziehungsweise die Pflicht – zur elektronischen Rechnungsstellung informiert.