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VeR: 6 Schritte zum elektronischen Rechnungsaustausch ohne digitale Signatur

Verband elektronische Rechnung Deutschland e.V. gibt Tipps zum einfachen elektronischen Rechnungsaustausch

27.11.2012 – Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vereinfachte der Gesetzgeber die Anforderungen für einen elektronischen Rechnungsaustausch deutlich. Jetzt entwickelten die FeRD Mitglieder eine Übersicht mit 6 Schritten, wie Unternehmen die Erfordernisse des Gesetzgebers erfüllen und damit elektronische Rechnungen rechtskonform empfangen, verarbeiten und ablegen können. Die Übersicht ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) interessant, die bisher dem Austausch von elektronischen Rechnungen nur zögerlich gegenüber standen. 

Die Finanzverwaltung fordert allerdings, dass sowohl bei Papier- als auch bei elektronischen Rechnungen die Echtheit der Herkunft (Authentizität), die Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Und genau das lässt sich durch ein sogenanntes „Innerbetriebliches Kontrollverfahren“ bewerkstelligen, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Leistung herstellt. 

„In diesem 2-Seiter haben wir alle wichtigen Punkte für den elektronischen Rechnungsaustausch zusammengestellt. Kurz und bündig für eine praktische Handhabung in den Unternehmen“ sagt Hubert S. Hohenstein, Vorsitzender des VeR und Gründungsmitglied des Forum elektronische Rechnung Deutschland.

Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat sich die Aufgabe gestellt, die Akzeptanz der elektronischen Rechnung als Dokument und als Datenstruktur zu fördern. Der VeR ist aktives Mitglied im Forum elektronische Rechnung Deutschland.

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