Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Erneute Nicht-Einigung der EU über ViDA-Initiative

Die EU-Mitgliedstaaten haben es bei der neuerlichen Sitzung des Economic and Financial Affairs Council (ECOFIN) nicht geschafft, sich auf das Gesamtpaket der ViDA-Initiative („VAT in the Digital Age“) zu einigen. Das umfassende Reformpaket soll das Mehrwertsteuersystem der EU modernisieren und an das digitale Zeitalter anpassen. Für eine Verabschiedung wäre die einstimmige Unterstützung aller Mitgliedstaaten erforderlich gewesen.

Trotz Zustimmung zu den Säulen „E-Rechnung und Meldesystem“ sowie „Single VAT Registration“ blockierte Estland die Einigung aufgrund von Bedenken zur Plattform-Ökonomie, welche die dritte ViDA-Säule darstellt.

  1. E-Rechnung und Meldesystem: Ab Juli 2030 sollen digitale Berichterstattungsanforderungen für innergemeinschaftliche Transaktionen verpflichtend werden. Diese sollen dazu beitragen, den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen und die Effizienz des Steuersystems zu erhöhen. E-Rechnungen sollen für alle innergemeinschaftlichen B2B-Transaktionen vorgeschrieben werden, wobei die Mitgliedstaaten eigene Berichtsprotokolle entwickeln können.
  2. Plattform-Ökonomie: Plattformen für Reise- und Unterkunftsdienstleistungen sollen ab Juli 2027 als Mehrwertsteuerpflichtige für die von ihnen vermittelten Transaktionen gelten. Diese Regelung soll Doppelbesteuerung und Steuervermeidung verhindern​.
  3. Einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung (Singe VAT Registration): Die Einführung der „One-Stop-Shop“ (OSS) Regelung soll erweitert werden, um die grenzüberschreitende Bewegung von Waren zu erleichtern und die Anzahl der erforderlichen ausländischen Mehrwertsteuerregistrierungen zu reduzieren. Dies soll ab Juli 2027 gelten​.

Gibt es Auswirkungen auf Deutschland?

In Deutschland wird die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung hingegen unbeirrt fortgesetzt. Denn die mit dem Wachstumschancengesetz verabschiedete, stufenweise geplante E-Rechnungs-Pflicht für B2B-Geschäfte stützt sich nicht auf ViDA, sondern auf eine davon unabhängige EU-Ausnahmegenehmigung. Die könnte nicht mehr erforderlich sein, wenn ViDA in einer der nächsten Runden verabschiedet werden sollte. Andernfalls wird die Ausnahmegenehmigung wohl einfach verlängert werden.

Aktuell sieht der ViDA-Kompromissvorschlag eine europaweite Einführung digitaler Meldesysteme bis 2030 vor. Deutschland wäre gemäß seinem aktuellen Fahrplan also um bis zu zwei Jahre voraus, wobei die erste Stufe mit der Empfangsverpflichtung für eingehende E-Rechnungen bereits am 01.01.2025 zündet – und das komplette digitale Meldesystem bis 2028 stehen soll.

Die konkrete Ausgestaltung des digitalen Meldesystems für Steuerdaten in Deutschland wird derzeit federführend vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erarbeitet, wobei der Verband elektronische Rechnung (VeR) die Expertise seiner Mitglieder im Umfeld E-Rechnungsplattformen aktiv einbringt.

Wie geht es mit ViDA weiter?

Die EU-Kommission bleibt ersten Berichten zufolge trotz der aktuellen Blockade optimistisch. Ungarn hat angekündigt, das Dossier während seiner in Kürze beginnenden Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2024 weiterzuführen. Ziel bleibe es, die Effizienz der Mehrwertsteuersysteme zu steigern und Betrug zu reduzieren​.

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