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EU-Parlament gibt grünes Licht für ViDA-Reform

Weichen für ein einheitliches digitales Mehrwertsteuersystem in Europa gestellt

Straßburg/München, im Februar 2025 – In der vergangenen Woche hat das Europäische Parlament die aktuellen Änderungen des Reformpakets „VAT in the Digital Age“ (ViDA) beschlossen. Das markiert einen wichtigen Zwischenschritt im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur weitreichenden Aktualisierung der Mehrwertsteuervorschriften in der EU. Die endgültige Verabschiedung von ViDA steht jedoch noch aus.

ViDA wurde von der Europäischen Kommission initiiert, um die Mehrwertsteuererhebung an das digitale Zeitalter anzupassen, Steuerbetrug zu bekämpfen und grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu vereinfachen. Kernbestandteile der Reform sind:

  • Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen bis 2030
  • Die Einführung eines EU-weiten digitalen Meldesystems zur Mehrwertsteuer
  • Neue Regelungen für Online-Plattformen zur korrekten Abführung der Umsatzsteuer

Besonderer Fokus: E-Rechnung und das digitale Meldesystem

Das europäische digitale Meldesystem ist eine der zentralen Maßnahmen von ViDA. Damit müssen Unternehmen, die grenzüberschreitend innerhalb der EU handeln, künftig E-Rechnungen gemäß der einheitlichen europäischen Norm EN 16931 verschicken und die entsprechenden Umsatzsteuertransaktionen nahezu in Echtzeit an die Finanzbehörden übermitteln. Das soll Steuerhinterziehung verhindern, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern und die Effizienz der Steuerprüfung erhöhen.

Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen

Mit dem Parlamentsbeschluss vom 12. Februar 2025 ist das Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht abgeschlossen. Als nächster Schritt steht im März die Ratifizierung durch den Rat der EU an. Danach folgt die endgültige Gesetzesvorlage im EU-Parlament sowie die formale Verabschiedung, wobei hierfür noch kein genauer Zeitplan vorliegt.

Was bedeutet das für Deutschland?

Parallel zum paneuropäischen Meldesystem für innergemeinschaftliche Transaktionen entstehen in vielen Mitgliedsstaaten auch entsprechende nationale Meldesysteme. So auch in Deutschland, wo das Bundesfinanzministerium (BMF) ebenfalls bereits plant, ein nationales digitales Meldesystem zur Umsatzsteuer in die Tat umzusetzen.

Die europäische Initiative kommt dabei genau zur rechten Zeit. Denn auch die stufenweise Einführung der E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Geschäfte seit Anfang des Jahres stellt bereits eine nötige vorbereitende Stufe dar, um steuerrelevante Rechnungsdaten künftig in Echtzeit an die Finanzverwaltung übermitteln zu können.

Übrigens: Erste Schätzungen gehen von einem bis zu zweistelligen Milliardenbetrag an steuerlichen Mehreinnahmen durch das damit einhergehende Schließen der deutschen Umsatzsteuerlücke aus. Pro Jahr, wohlgemerkt.

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