Italien verpflichtet Unternehmen zur E-Rechnung
Elektronischer Rechnungsaustausch über „Sistema di Interscambio“ (SdI) wird ab 2019 für italienische Unternehmen obligatorisch
Ab dem 01.01.2019 müssen Unternehmen in Italien ihre Rechnungen über das offizielle Austauschsystem „Sistema di Interscambio“ (SdI) übermitteln – und das sowohl B2B als auch B2C. Betroffen sind neben den inländischen Rechnungsstellern auch alle ausländischen Unternehmen, die in Italien als Zulieferer oder Dienstleister für italienische Kunden registriert sind.
Mit der umfassenden Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsversand geht Italien einen weiteren großen Schritt hin zum faktisch „geschlossenen“ Clearance-System.
Mit der E-Rechnung gegen den Steuerbetrug
Dass Italien zukünftig auf das bisher eher aus Südamerika – und zuletzt auch aus Spanien – bekannte Clearance-System setzt, hat sehr wahrscheinlich einen klaren, nachvollziehbaren Grund. Denn die einheitliche, zentrale Erfassung aller Ausgangsrechnungen macht den überbordenden Umsatzsteuerbetrug nahezu unmöglich – zumindest jedoch deutlich schwieriger.
„Der verpflichtende Versand von E-Rechnungen über das zentrale System ermöglicht dem Fiskus nicht nur die unmittelbare Überwachung der Steuerschuldnerschaft, quasi in ‚real time‘. Man schafft damit auch die nötige Datengrundlage, um den Vorsteuerabzug faktisch an die korrespondierende Umsatzsteuerschuld zu knüpfen“, erklärt Steuerberater und VeR-Vorstandsvorsitzender Stefan Groß.
Clearance-System bald in ganz Europa?
Tatsächlich könnte die italienische Initiative schon bald auch in anderen Ländern, wie etwa auch in Deutschland, Schule machen – vorausgesetzt, das neue „betrugsfreie“ System bewährt sich nicht nur in der Theorie, sondern auch in der tatsächlichen Alltagspraxis.
Dennoch sieht der VeR-Experte aktuell noch einige „Stolpersteine“ beim neuerlichen Vorstoß der italienischen Behörden. Denn so bedarf es zwingend einer elektronischen Signatur und die elektronischen Rechnungen sind in Italien in einem relativ aufwändigen Verfahren zu archivieren. Vorgaben, die sich nicht ohne Weiteres erfüllen lassen. Gerade kleineren Unternehmen soll daher auch eine kostenlose Web-Oberfläche zur Übermittlung ihrer elektronischen Rechnungen zur Verfügung gestellt werden.