Digital Tax Reporting: ViDA kommt – ein weiterer großer Schritt Richtung verpflichtender E-Rechnung in Deutschland
Verband elektronische Rechnung (VeR) unterstützt das Vorhaben der Europäischen Kommission und sieht große Chancen für die Digitalisierung der Wirtschaft
Brüssel/München, im Dezember 2022 – Am 8. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission ihren langerwarteten Richtlinien-Entwurf COM(2022)701 zu „VAT in the Digital Age“ (ViDA) sowie einen Vorschlag für eine korrespondierende EU-Verordnung COM(2022)703 vorgestellt.
Mit dem Regelungspaket zur Modernisierung der bisherigen Mehrwertsteuer-Richtlinie sollen zukünftig nicht nur transnationale Hürden wie die lokale Mehrwertsteuer-Registrierung überwunden werden. Auch die digitale Umsetzung steuerrechtlicher Meldepflichten (Digital Reporting Requirements, kurz DDRs) bei grenzüberschreitenden Geschäften steht ganz oben auf der Harmonisierungs-Wunschliste der Kommission.
Bewerkstelligen ließe sich das nach einhelliger Meinung der EU-Kommissare und der beratenden Experten-Gruppe am besten mithilfe einer EU-weiten Pflicht zum transaktionsbasierten E-Invoicing in einem einheitlichen Standard – nach Möglichkeit in Echtzeit. EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni schätzte die möglichen Steuermehreinnahmen für die EU-Mitgliedsstaaten in seiner gestrigen Pressekonferenz auf bis zu elf Milliarden Euro pro Jahr.
Passend heißt es so auch auf Seite 5 des Richtlinienentwurfes:
“These issues will be solved, in relation to the fight against VAT resulting from intra-Community trade, by introducing a transaction-by-transaction reporting system that will provide information to Member States in almost real time, in line with the successful systems several Member States have implemented for domestic transactions. In relation to the lack of harmonisation of domestic reporting systems, the issues will be tackled by establishing a common template that those reporting will have to follow, allowing taxable persons to always report data from electronic invoices issued according to the European standard set up in Directive 2014/55/EU on electronic invoicing in public procurement.”
„Als Sprachrohr der deutschen E-Invoicing-Branche freut sich der VeR natürlich sehr, dass es auf höchster Ebene nicht nur deutlich mit der Harmonisierung digitaler Meldepflichten in der EU vorangeht, sondern dies auch mit der Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung einhergeht – noch dazu auf Grundlage der Europäischen Norm EN16931. Diese wird ja in Deutschland in Form der Standards XRechnung und ZUGFeRD 2.x bereits für den elektronischen Rechnungsaustausch mit der öffentlichen Hand verwendet. Eine gute Basis also, um die gewonnen Erfahrungen und umgesetzten Projekte weiter auszubauen“, sagt VeR-Vorstand Ivo Moszynski und ergänzt: „Auch wenn vom aktuellen Vorschlag lediglich grenzüberschreitende Rechnungen betroffen sein mögen, so dürfte das doch eine enorme Auswirkung auf den Mittelstand haben.“
Tatsächlich könnte die EU-Initiative der größten europäischen Volkswirtschaft bei der Einführung eines innerdeutschen digitalen Meldesystems zur Umsatzsteuer als Vorlage dienen. Denn wo Digitalisierungsvorreiter wie Italien, Spanien, Griechenland, Polen, Ungarn oder zuletzt auch Frankreich die eigenen Systeme werden anpassen müssen, könnte es Deutschland nun gleich richtig machen. „Vorausgesetzt, wir übernehmen, was bei anderen gut funktioniert und behalten dabei stets auch die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen im Blick. Ein deutsches Meldesystem zum bloßen Tax Reporting kann daher keinesfalls das erklärte Ziel sein“, gibt Richard Luthardt, ebenfalls Vorstandsmitglied im VeR und u.a. für die Kooperation mit der European E-Invoicing Service Providers Association (EESPA) zuständig, zu bedenken.
Deutsche E-Invoicing-Provider sind bereit
So werde beispielsweise immer deutlicher, dass zwei verschiedene Meldesysteme für grenzüberschreitende und nationale Transaktionen keine gangbare Option für die deutsche Wirtschaft darstellen dürften. Die drohende „technische Doppelanbindung“ bei einem nicht einheitlichen Ansatz würde bei vielen Unternehmen und Betrieben enorme Zusatzaufwände verursachen.
Eine Aufgabe, der sich die im Verband elektronische Rechnung (VeR) zusammengeschlossenen E-Invoicing-Provider jedoch mehr als gewachsen sehen. Denn als erfahrene Technikdienstleister und exzellente Kenner der Unternehmenslandschaft sind die deutschen Provider bereit, einen wichtigen Beitrag zum digitalen Systemerfolg in Deutschland zu leisten. „Einerseits, indem wir einfache E-Rechnungs-Lösungen anbieten, die es auch technikferneren Betrieben mit geringeren Belegaufkommen ermöglichen, am verpflichtenden elektronischen Rechnungsaustausch teilzunehmen. Andererseits, indem wir die Entwicklung eines nationalen Meldesystems nach den Vorgaben der ViDA-Initiative jederzeit und gerne mit all unserem Fachwissen unterstützen“, bestätigen die beiden Verbandsvorstände.
Die beiden Vorschläge stehen zusammen mit weiteren Hintergrundpapieren ab sofort auf dem Internetangebot der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13186-Mehrwertsteuer-im-digitalen-Zeitalter_de zur Einsicht und Kommentierung bereit – bisher allerdings nur in den englischen Originalversionen.
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Ivo Moszynski Vorstand im Verband elektronische Rechnung (VeR) |
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Richard Luthardt Vorstand im Verband elektronische Rechnung (VeR) |
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Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)
Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 60 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können.
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