Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

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Planspiel elektronische Rechnungsstellung

Der Verband elektronische Rechnung (VeR) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und der zentralen Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) die elektronische Rechnungsstellung an die Verwaltung erprobt.

Systematische Erprobung der XRechnung

Rechnungen ab einer bestimmten Höhe (1.000 EUR) müssen zukünftig in elektronischer Form an öffentliche Auftraggeber des Bundes übermittelt werden. Dabei besteht die Pflicht zur Annahme elektronischer Rechnungen für Bundesministerien und die Verfassungsorgane bereits seit dem 27.11.2018. Schon ein Jahr später folgen alle übrigen Bundesstellen, danach alle weiteren öffentlichen Auftraggeber, auch auf Landes- und kommunaler Ebene.

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Ab dem 27. November 2020 tritt dann ergänzend für die Unternehmen die Verpflichtung in Kraft, Rechnungen nach bestimmten Formatvorgaben (zum Beispiel XRechnung) bei den Bundesbehörden elektronisch einzureichen. Ansonsten werden diese abgelehnt.

Als Leitorganisation der E-Invoicing-Branche hat es sich der Verband elektronische Rechnung (VeR) zur Aufgabe gemacht, die Umstellung auf den elektronischen Rechnungsaustausch mit den Behörden für alle Beteiligten - gerade auch für Lieferanten – vorab zu testen und so einfach wie möglich zu gestalten.

Unterstützt von der zentralen Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) und dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat der VeR deshalb ab Herbst 2017 ein umfangreiches Planspiel zur systematischen Erprobung der elektronischen Rechnungsstellung mit dem bevorzugten Standard XRechnung durchgeführt, dessen Ergebnisse nun vorliegen.

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Wichtige Fragen:

  • Vollständigkeit: Kann der Sender die erforderlichen Daten/Informations-bestandteile liefern und enthalten die Nachrichten alle für die Empfänger erforderlichen Daten?
  • Semantik: Versteht der Sender die Semantik der Informationsbestandteile und stehen die Daten an der richtigen Stelle?
  • Technik: Ist der Sender in der Lage, strukturierte Daten zu liefern und ist der Empfänger in der Lage, die Daten technisch zu verarbeiten?
  • Vertraulichkeit: Welchen Kanal nutzen der oder die Sender, um die Rechnung zu verschicken?

NEUES ZUM PLANSPIEL

Zeitplan für das Planspiel elektronische Rechnung

Zielsetzung

ERFOLGREICHER UMSTIEG AUF DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG FÜR ALLE

Die Zielsetzung des VeR-Planspiels war und ist klar: Durch die genaue Überprüfung der zugrunde liegenden Konzepte und die Berücksichtigung unterschiedlichster, am Geschäftsprozess beteiligter Akteure sollte sichergestellt werden, dass die Einführung des elektronischen Rechnungsempfangs durch die Verwaltung in Deutschland für alle Beteiligten von Anfang an zum kostensparenden, effizienten und sicheren Erfolg wird.
So sollte das Planspiel auch insbesondere die Situation der KMU abbilden: Welche Faktoren erleichtern es einem KMU, XRechnungen zu senden? Welche Hilfestellungen benötigen KMU? Welche Informationsbestandteile der XRechnung kann ein Lieferant/Dienstleister heute bereits liefern? Sind die von KMU zur Verfügung gestellten strukturierten Daten hinreichend für die Verwaltung?

“Durch die Kooperation mit Empfängern und Lieferanten möchten wir die Einführung der eRechnung in der öffentlichen Verwaltung unterstützen, unsere eigene Kompetenz erweitern und unseren Kunden effektive und effiziente Lösungen anbieten.”

Christoph Neumann, Head of Global Supplier Sales bei Proactis

Hintergrund

RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG AN DIE VERWALTUNG

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (E-Rechnungsgesetz Bund - ERechG) verabschiedet. Das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen" mit Datum vom 4. April 2017 wurde am 10. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dem E-Rechnungsgesetz Bund werden die Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 in nationales Recht umgesetzt. Das ERechG schafft damit eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber des Bundes.

Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am 6. September 2017 die E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV) beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl . Teil I Nr. 68 vom 18. Oktober 2017, Seite 3555). Der Datenaustauschstandard XRechnung, der die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) aus Sicht der deutschen Verwaltung interpretiert, ist in § 4 der E-RechV benannt. Die Vorgaben von Gesetz und Verordnung traten am 27. November 2018 für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Für alle übrigen Bundesstellen gelten die Regelungen ab dem 27. November 2019.

Die E-RechV sieht insbesondere vor, dass Rechnungssteller grundsätzlich verpflichtet sind, Rechnungen, die an Bundesbehörden adressiert sind, in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Rechnungsempfänger müssen elektronische Rechnungen, die den Anforderungen der EN 16931 entsprechen, annehmen. Ausnahmen gelten nur für Rechnungen, die nach Erfüllung eines Direktauftrags bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gestellt werden, sowie für Rechnungen, die besondere Anforderungen an Vertraulichkeit und Geheimhaltung erfüllen müssen. Die Verpflichtung für Unternehmen, Rechnungen an Bundesbehörden elektronisch auszustellen und zu übermitteln beginnt am 27. November 2020. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen an Bundesbehörden müssen Rechnungssteller und Rechnungssender ein Verwaltungsportal des Bundes im Sinne von § 2 Absatz 2 des Onlinezugangsgesetzes nutzen. Die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) wurde im November 2018 vorgestellt.

Für die Akzeptanz elektronischer Rechnungen durch Landesbehörden und Kommunen müssen die rechtlichen Vorgaben zur Umsetzung der EU-Richtlinie jeweils auf Landesebene geschaffen werden. Derzeit ist der Fortschritt hinsichtlich der Verabschiedung entsprechender Vorgaben auf Ebene der einzelnen Länder noch sehr unterschiedlich. Da die Referenzen auf die in der EU-Richtlinie erwähnten europäischen Norm EN 16931 erst am 17. Oktober 2017 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurden, ist der 18. April 2020 das späteste Datum, zu dem Landesbehörden und Kommunen im oberschwelligen Bereich elektronische Rechnungen entgegennehmen müssen.

Eine Verpflichtung für Unternehmen, Rechnungen elektronisch auszustellen und zu übermitteln ist in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen. Diese Verpflichtung inkl. Betragsgrenzen und Fristen kann daher auf Länderebene individuell festgelegt werden. Im IT-Planungsrat wird angestrebt, die Parameter der verschiedenen Landesgesetze aufeinander abzustimmen.

Ansprechpartner

Sie haben Fragen zum Planspiel, benötigen weitere Informationen oder suchen einen Ansprechpartner für Ihre redaktionelle Berichterstattung? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Projektsteuerung

Ulrike Linde

E-Mail: ul@ulrike-linde.de

Telefon: +49 (0) 179 21 22 548

Steuerungsgremium

Ivo Moszynski, VeR

E-Mail: ivo.moszynski@verband-e-rechnung.org

Presseanfragen

Björn Berensmann, VeR

E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org Telefon: +49 (0)89 95 45 754 - 51

Mitglieder im Verband elektronische Rechnung

Mit knapp 65 Mitgliedern aus vielen unterschiedlichen Branchen und Fachrichtungen zählt der VeR zu den bedeutendsten Interessenverbänden im Bereich E-Invoicing weltweit.

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