Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Doch ungeachtet dieser eigentlich klaren Gesetzeslage wird in der Fachwelt gelegentlich die Auffassung vertreten, an das EDI-Verfahren seien entgegen der Formulierung des § 14 Abs. 1 UStG zusätzliche Anforderungen zu stellen. Hintergrund ist die Gesetzesformulierung in § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG, welche im Fall des elektronischen Datenaustauschs (EDI) eine entsprechende Vereinbarung über diesen Datenaustausch fordert.

Eine Argumentation, welche nach Meinung der Autoren dieses Fachbeitrags jedoch die Gesetzessystematik verkennt…

Autoreninformationen:

  • Stefan Groß, Steuerberater/Certified Information Systems Auditor (CISA), Partner bei Peters, Schönberger & Partner mbB in München
  • Stefan Heinrichshofen, Rechtanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuer-recht, Partner bei Peters, Schönberger & Partner mbB in München
  • Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens, Bundeszentralamt für Steuern, Bonn Der Beitrag wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.