Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Nächste Stufe der E-Rech-VO des Bundes zündet – und mit ihr ein paar “Vorreiter” auf Landesebene

Ab dem 27.11.2019 sind (nahezu) alle Rechnungsempfänger des Bundes zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet

München/Berlin, 26.11.2019 – Morgen zündet die nächste Stufe der “Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes” (E-Rech-VO). Denn ab dem 27. November 2019 sind nicht mehr nur alle Bundesministerien und Verfassungsorgane dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen im Format XRechnung empfangen und verarbeiten zu können.

Ab diesem Datum müssen auch alle subzentralen öffentlichen Auftraggeber sowie die sogenannten Sektorenauftraggeber und die Konzessionsgeber auf den elektronischen Rechnungsempfang umgestellt haben. Betroffen von der digitalen Empfangspflicht sind damit auch alle bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Einer der bekanntesten Vertreter: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg.

“Galgenfrist” für alle Lieferanten des Bundes läuft

Zwar sind von der Pflicht, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können, bisher nur die Rechnungsempfänger des Bundes betroffen. Doch auch für alle Zulieferer, die diesen Stellen Rechnungen schicken, wird die Zeit allmählich knapp.

Der Grund: Bereits in einem Jahr folgt die ausschließliche Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch mit allen Rechnungsempfängern auf Bundesebene. Ab dem 27. November 2020 (!) dürfen die Rechnungsempfänger des Bundes nämlich alle papierbasierten Rechnungen oder Rechnungen, die als “einfaches” PDF ohne CEN-konformen XML-Datensatz übermittelt werden, zurückweisen.

Vorreiter unter Bundesländern starten ebenfalls mit digitalem Rechnungsempfang

Neben den Auftraggebern des Bundes bedeutet der 27.11.2019 jedoch auch für einige Länderverwaltungen die “Stunde Null” beim elektronischen Rechnungsempfang. Denn aufgrund landesspezifischer Umsetzungsvorgaben sind ab diesem Datum auch die öffentlichen Auftraggeber in Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zum elektronischen Rechnungsempfang verpflichtet. In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg gelten entsprechende Regelungen schon länger.

Alle anderen Bundesländer müssen bis zum 18. April 2020 “nachgezogen” haben – die dazu nötigen Vorbereitungen (z.B. das Inkrafttreten landeseigener E-Rechnungs-Verordnungen) laufen allerorts auf Hochtouren.

Drohendes E-Rechnungs-Chaos auf Landesebene

Problematisch sieht Stefan Groß, Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR), dabei die drohende Vielzahl an rechtlichen wie auch technischen Individuallösungen: “Zwar haben sich einige Länder dafür ausgesprochen, die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) des Bundes zu nutzen. Doch wird es auch zahlreiche selbstbetriebene Plattformlösungen geben. Und manche Bundesländer haben sogar noch gar keine Aussage getroffen, wie der elektronische Rechnungseingang vonstattengehen soll.”

Zudem unterscheiden sich auch viele landespezifische Rechts- und Verwaltungsvorgaben mitunter erheblich voneinander – etwa ab welcher Rechnungshöhe nur elektronische Rechnungen akzeptiert werden sollen, in welchem E-Rechnungs-Format (XRechnung, ZUGFeRD 2.0 etc.) diese zulässig sind oder welche Übertragungswege zur Übermittlung der elektronischen Rechnungsdaten zur Verfügung stehen werden.

Die Folge: Beliebige Kombinationen von Datenstandard, Inhaltsstandard und Transportweg je Bundesland.

Ein Umstand, vor dem viele betroffene Lieferanten zurückschrecken dürften: “Ohne einen versierten E-Invoicing-Provider, der die verschiedenen Determinanten, Vorgaben und Spezifikationen für die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen im Blick hat, dürfte es für die meisten Rechnungssteller schwierig werden, einen einheitlichen, effizienten und kostensparenden Versandprozess für elektronische Rechnungen zu entwickeln”, führt Stefan Groß aus und ergänzt: “Das gilt gerade dann, wenn es um hohe Rechnungsvolumina und Kundenbeziehungen zu mehr als einem staatlichen Rechnungsempfänger geht – womöglich sogar noch in unterschiedlichen Bundesländern.“”

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Sie wollen mehr über die verschiedenen Bedingungen, Vorgaben und Lösungen rund um die elektronische Rechnungsstellung an die Verwaltung in den einzelnen Bundesländern erfahren?

Besuchen Sie unsere praktische Übersicht mit interaktiver Deutschland-Karte!


Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)

Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 60 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können. 

Pressekontakt

Björn Berensmann, comprisma
Tel: +49 (0)89 95 45 754 51
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E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org

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Verband elektronische Rechnung (VeR)
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VeR-Vorsitz stellt sich „neu“ auf

Hauptversammlung des Verbands elektronische Rechnung (VeR) bestätigt Vorstand für weitere Amtszeit

München, Mai 2019 – Erwartungsgemäß hat die Hauptversammlung des Verbands elektronische Rechnung (VeR) am 7. Mai 2019 im Münchener Kongresshotel „Weichandhof“ den gesamten Verbandsvorstand für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt.

„Als Vorstandsvorsitzender möchte ich mich im Namen aller Vorstandskollegen für das erneute Vertrauen bedanken. Wir freuen uns darauf, den VeR auch in unserer neuen Amtszeit weiterhin so erfolgreich wie in den letzten Jahren voranzubringen und die elektronische Rechnung als einfachen, schnellen und kosteneffizienten Weg in Deutschland zu etablieren“, verspricht Stefan Groß, neuer (und alter) Vorstandsvorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR).

Neben dem langjährigen Vorstandsvorsitzenden Stefan Groß, PSP München, wurden auch die weiteren Vorstandsmitglieder Marcus Laube, Crossinx GmbH, Reinhard Wild, XimantiX Software GmbH, Ronald Kühnelt, Neopost GmbH & Co. KG, und Ivo Moszynski, DATEV eG, mit großer Mehrheit im Amt bestätigt.

VeR und FeRD betonen enge Zusammenarbeit

Mit der Bestätigung von Ivo Moszynski als Vorstandsmitglied des VeR wird zudem noch einmal die enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit der deutschen Spitzenorganisationen im Bereich der elektronischen Rechnung deutlich. Denn der erfahrene Manager und E-Invoicing-Experte ist gleichzeitig Leiter des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD). Dieses hatte vor wenigen Wochen mit ZUGFeRD 2.0 eine EU Norm-konforme Alternative zum neuen XRechnungsformat der öffentlichen Verwaltung präsentiert, das wie sein Vorgänger über eine praktische Sichtkomponente verfügt. Eine besondere Eigenschaft des hybriden E-Rechnungsformats, die sich gerade viele kleine und mittlere Unternehmen im B2B- und B2C-Segment wünschen.

Fachbeiträge bieten spannende Einblicke

Abgerundet wurde die wie üblich gut besuchte Hauptversammlung des Münchener Leitverbandes der deutschsprachigen E-Invoicing-Branche durch eine Reihe von interessanten Fachbeiträgen. Dieses Mal im Fokus: Der Fortschritt der XRechnung auf Landesebene – spannend und informativ dargestellt an den Beispielen Bremen und Bayern.

Zeitplan für das Planspiel elektronische Rechnung

Der Countdown für die elektronische Rechnungsstellung mit Behörden hat begonnen!

Gemeinsames Planspiel von VeR, BMI und KoSIT bringt Lieferanten und öffentliche Verwaltung vor dem offiziellen Start zusammen und erprobt den reibungslosen Austausch von elektronischen Rechnungen

Wer künftig Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes stellen will, kommt um das Thema E-Invoicing nicht mehr herum. So will es die EU – oder genauer: die EU-Richtlinie 2014/55/EU. In Deutschland hat bereits der Bund mit dem E-Rechnungsgesetz und der am 6. September 2017 vom Bundeskabinett beschlossenen, umfassenden E-Rechnungsverordnung des Bundes die Vorgaben der EU auf nationaler Ebene für die Bundesverwaltung geschaffen. Damit der Umstieg auf die elektronische Rechnung möglichst reibungslos gelingt, stehen die wichtigsten technischen, prozessualen und organisatorischen Sachverhalte ab sofort im “Planspiel elektronische Rechnungsstellung” auf dem Prüfstand.

In Zusammenarbeit mit der zentralen Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), die im Auftrag des IT-Planungsrates mit Experten aus Bund, Ländern und Kommunen den Standard XRechnung entwickelt hat, und dem Bundesministerium des Inneren (BMI) stellt der Verband elektronische Rechnung (VeR) eine Testplattform zur systematischen Erprobung der elektronischen Rechnungsstellung mit dem bevorzugten Standard XRechnung zur Verfügung.

Umfassende Erprobung soll wichtige Fragen frühzeitig klären

Teilnehmer des Planspiels sind sowohl öffentliche Rechnungsempfänger auf Bundes- und Landesebene als auch aus dem kommunalen Bereich, sowie ausgewählte Unternehmen der Privatwirtschaft als Rechnungssteller. Die technische und organisatorische Betreuung übernehmen erfahrene Dienstleister aus den Reihen des VeR. “Mit dieser gelungenen Mischung an Akteuren aus allen betroffenen Bereichen ist es uns möglich, zukünftige Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und potenzielle Hürden schon im Vorfeld abzubauen”, erklärt VeR-Vorstand Stefan Groß vom Steuerungsgremium des Planspiels.

In dem mehrmonatigen Testaufbau sollen zentrale Fragen für eine gelungene Einführung der elektronischen Rechnung nicht nur auf Bundesebene geklärt werden:

  • Vollständigkeit: Kann der Sender die erforderlichen Daten/Informationsbestandteile liefern und enthalten die Nachrichten alle für die Empfänger erforderlichen Daten?
  • Semantik: Versteht der Sender die Semantik der Informationsbestandteile und stehen die Daten an der richtigen Stelle?
  • Technik: Ist der Sender in der Lage, strukturierte Daten zu liefern und ist der Empfänger in der Lage, die Daten technisch zu verarbeiten?
  • Vertraulichkeit: Welchen Kanal nutzen der oder die Sender, um die Rechnung zu verschicken?

Durch die genaue Überprüfung der zugrundeliegenden Konzepte und die Berücksichtigung unterschiedlichster, am Geschäftsprozess beteiligter Akteure soll sichergestellt werden, dass die elektronische Rechnungsstellung an die Verwaltung in Deutschland von Anfang an für alle Beteiligten ein Erfolg wird.

Mit dem Planspiel elektronische Rechnungsstellung will der VeR dazu beitragen, dass die digitale Transformation der Verwaltungsprozesse effizient, anwenderfreundlich und kostensparend gestaltet werden kann.

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Mehr über das Planspiel elektronische Rechnungsstellung, wichtige Hintergrundinformationen und die Möglichkeit, sich für unseren Alert-Service zu registrieren, finden Sie hier:

https://www.verband-e-rechnung.org/de/e-rechnung/planspiel

Die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes können Sie hier herunterladen:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetztestexte/e-rechnungsverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=3 


Über das Planspiel elektronische Rechnungsstellung

Das Planspiel elektronische Rechnungsstellung wird vom Verband elektronische Rechnung (VeR) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) ab Herbst 2017 geplant, durchgeführt und ausgewertet. Die Zielsetzung des Planspiels besteht darin, bereits im Vorfeld der Einführung der E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung die zugrundeliegenden Konzepte auf Vollständigkeit und Praxistauglichkeit zu testen. Durch die Berücksichtigung unterschiedlichster, am Geschäftsprozess beteiligter Akteure soll zudem die Akzeptanz für die Einführung der elektronischen Rechnung bei allen Beteiligten erhöht werden. Das Planspiel soll deshalb auch insbesondere die aktuelle Situation der KMU simulieren. Mehr unter www.verband-e-rechnung.org/de/e-rechnung/planspiel

Teilnehmer des Planspiels sind: Gemeinde Merzenich, Kommune Bremen, Stadt Oldenburg, Bundsministerium des Inneren (BMI), Bundesverwaltungsamt (BVA), b4value.net GmbH, Basware GmbH, Bundesdruckerei GmbH, crossinx GmbH, DATEV eG, io-market AG, KoSIT, OpusCapita GmbH, Pagero AB, Perfect Commerce, PSP mbB, Schütze Consulting, Steuerberater Matheis, XimantiX Software GmbH, E-Hub des Bundes

Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)

Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 60 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können. Mehr unter www.verband-e-rechnung.org

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Neue E-Rech-VO könnte deutlich über EU-Vorgaben hinausgehen

Aktueller Referentenentwurf zur E-Rechnungs-Vorordnung des Bundes soll elektronischen Rechnungsaustausch im öffentlichen Auftragswesen regeln

Mit dem vor wenigen Tagen auf dem E-Rechnungs-Gipfel in Wiesbaden vorgelegten Entwurf einer „Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen“ will der Bund nicht nur einen weiteren Meilenstein hin zur papierlosen Verwaltung erreichen. In einem wichtigen Aspekt geht der Verordnungsentwurf sogar über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus: Denn der elektronische Rechnungsaustausch mit öffentlichen Aufträgen wird zukünftig zur einzigen möglichen Option –  und dies zurecht!

Nicht betroffen von dieser „Verpflichtung zum E-Invoicing“ sollen lediglich Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (netto) sowie Rechnungen aus verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen oder bestimmten Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes sein.
Wie im „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen“ (auch bekannt als „E-Rechnungs-Gesetz“) vom April dieses Jahres vorgesehen, enthält die neue E-Rechnungs-Verordnung zudem folgende Regelungen:

  • Verbindlichkeit der elektronischen Rechnung
  • Datenmodell und Datenübermittlung
  • erforderliche Rechnungsinhalte
  • Weiterverarbeitung der elektronischen Rechnungen
  • Schutz personenbezogener Daten

Tatsächlich in Kraft treten die Regelungen in mehreren Stufen, beginnend mit dem 27. November 2018 für alle Bundesministerien und Verfassungsorgane. Ein Jahr später folgen dann die subzentralen öffentlichen Auftraggeber sowie die sogenannten Sektorenauftraggeber und die Konzessionsgeber. Die ausschließliche Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch greift schließlich ab dem 27. November 2020 – ab dann werden papierbasierte Rechnungen nicht mehr akzeptiert.

Zentrales Webportal zur Rechnungsübertragung

Zukünftig soll ein zentrales Verwaltungsportal die Einreichung elektronischer Rechnungen im präferierten Format „XRechnung“ besonders einfach gestalten. Nach einmaliger Registrierung lassen sich Rechnungen dann entweder per manueller Eingabe über ein Web-Formular, per File-Upload in einem zulässigen Datenformat, per DE-Mail bzw. E-Mail oder über eine spezielle Webservice-Schnittstelle an die öffentliche Verwaltung übermitteln.

Die Einrichtung der Web-Schnittstelle trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass ein großer Teil der betroffenen Wirtschaftsunternehmen die Fakturierung der eigenen Rechnungen schon heute an professionelle E-Invoicing-Dienstleister übertragen hat, wie auch Stefan Groß, Vorstandsvorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR), bestätigt:

„Die angestrebten Ziele einer jährlichen finanziellen Entlastung von knapp zehn Mio. Euro für die Wirtschaft und über 60 Mio. Euro für die Verwaltung sowie eine Reduktion des CO2-Ausstoßes von fast 6.000 Tonnen lassen sich in der Tat nur erreichen, wenn auch die Übertragung großer Rechnungsvolumina störungsfrei sichergestellt werden kann. Eine Einbindung der erfahrenen Service-Provider ist daher nicht nur unerlässlich, sondern absolut erfolgsentscheidend. Wir freuen uns, dass der Bund diese Einsicht teilt.“

Übrigens: Nach einer Übergangszeit von wenigen Jahren soll die Rechnungsübermittlung per E-Mail validiert und ggf. wieder eingestellt werden.

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Den aktuellen Referentenentwurf für die Rechtsverordnung können Sie hier herunterladen:
http://rechnungsaustausch.org/rechtliches/e-rechnungsverordnung-referentenentwurf.htm

Eine ausführliche Einschätzung zum Entwurf der E-Rech-VO aus Sicht der Praxis haben wir hier für Sie bereitgestellt:
https://www.verband-e-rechnung.org/de/Entwurf-einer-Verordnung-ber-die-elektronische-Rechbzbgsstellung.pdf


Sie wollen mehr über die E-Rechnungs-Verordnung, den neuen Standard „XRechnung“ oder den weiteren Zeitplan zur Umsetzung in Bund, Ländern und Gemeinden erfahren?

Dann besuchen Sie unsere Sonder-Informationsseite oder sprechen Sie uns an: Unsere erfahrenen E-Rechnungs-Experten stehen Ihnen gerne für Interviews, Einschätzungen, Erklärungen oder sonstige Statements zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Link zur Infosammlung: Alles Wissenswerte zur Einführung der E-Rechnung in Deutschland


Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)

Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 60 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können. Mehr unter www.verband-e-rechnung.org