Die E-Rechnung für Deutschland ist beschlossen! Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz am 22. März 2024 beginnt die schrittweise Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung. Unternehmen müssen sich auf klare Fristen einstellen:
- Ab 1. Januar 2025: Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen (EN 16931)
- Ab 1. Januar 2027: Versandpflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Jahresumsatz
- Ab 1. Januar 2028: Versandpflicht für alle Unternehmen
Zusätzlich zu den Fristen sind insbesondere die Vorgaben der Finanzbehörden zu berücksichtigen, die die Umsetzung und konkrete Anforderungen an die E-Rechnung näher definieren. Welche Schritte sind jetzt erforderlich? Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen Unternehmen ergreifen?
In diesem exklusiven Webcast gibt Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern eine aktuelle Einschätzung zu den neuen Vorgaben, Fristen und Maßnahmen.
Bernhard Lindgens, Bereich Betrugsbekämpfung, Bundeszentralamt für Steuern
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