Mehr und mehr Länder gehen den Weg der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung auch im B2B Umfeld. Nach Italien in 2019 hat nun auch Frankreich den nächsten Schritt in die Wege geleitet: Ab 2023 wird das bestehende E-Invoicing-Mandat für Business-to-Government (B2G) bis Anfang 2025 auf B2B-E-Rechnungen erweitert und die elektronische Rechnungsstellung in allen Bereichen zur Pflicht.
Welche Änderungen kommen auf Sie zu? Was bedeuten diese Umstellungen für Unternehmen in Deutschland? Das erläutern wir zusammen mit Experten von PwC.