Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Steuervereinfachungsgesetz: Verband elektronische Rechnung Deutschland e.V. empfiehlt strukturierten Rechnungsversand

Nach Veröffentlichung des BMF-Anwendungsschreiben zum neuen Gesetz erwartet die Fachorganisation einen Anschub beim elektronischen Rechnungsversand

31.07.2012 – Lange war es erwartet worden: Anfang Juli 2012 hat das Bundesministerium der Finanzen sein Anwendungsschreiben zur künftigen Regelung des elektronischen Rechnungsversands veröffentlicht. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 war bereits Ende letzten Jahres rückwirkend zum 1. Juli 2011 verabschiedet worden. Aus ihm ergeben sich deutliche Erleichterungen beim Versand elektronischer Rechnungen. Der Verband elektronische Rechnung Deutschland e.V. begrüßt die neue Rechtslage. Insbesondere aus der Möglichkeit künftig auch strukturierte Daten vereinfacht auszutauschen  sind schlankere Prozesse sowie klare Einsparungen im Geschäftsverkehr zu erwarten. In Kürze wird der Verband entsprechende Checklisten und Leitfäden für den künftigen Rechnungsversand bereitstellen.

Die Gefahr einer möglichen Versagung des Vorsteuerabzugs war bislang der größte Hemmschuh für den einfachen Versand Rechnungen. Möglich war der Abzug insoweit nur bei qualifizierter elektronischer Signatur oder per EDI-Verfahren übermittelten Rechnungen. Das ändert sich nun: Die Neufassung des § 14 UStG durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vereinfachen die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen für elektronische Rechnungen rückwirkend zum 1. Juli 2011 deutlich. Das bedeutet: Auch per E-Mail übermittelte Rechnungen berechtigen nun zum Vorsteuerabzug.

Die Finanzverwaltung fordert, dass wie bei Papier-, auch bei elektronischen Rechnungen Folgendes gewährleistet sein muss: Echtheit der Herkunft (Authentizität), Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) und Lesbarkeit der Rechnung. Künftig, so der Kern des neuen Gesetzes, genügt ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, welches einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung herstellt. 

Steuerberater Stefan Groß, Partner der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner und Leiter des Arbeitskreises Qualität, Steuern und Recht beim VeR: „Gemeint ist damit letztlich die klassische Rechnungseingangsprüfung. Dabei ist die Ausgestaltung im Detail den Unternehmen selbst überlassen.“ 

Der Verband elektronische Rechnung Deutschland e.V. begrüßt diese Neuregelungen. Sie stehen für Bürokratieabbau und sind auch im Zusammenhang mit der jüngst von der EU beschlossenen Einführung eines europaweiten E-Procurement von Bedeutung. Der nächste logische Schritt wäre nun eine Rechnungstaxonomie, die über einen standardisierten Austausch strukturierter Daten die Prozesse – insbesondere auf Seiten des Rechnungsempfängers – einer weiteren Automatisierung zugänglich macht.

VeR-Vorstand Marcus Laube: „Es ist aber nicht damit getan, dass jeder Rechnungsversender nun einfach ein PDF verschickt. Das neue Gesetz ermöglicht nun noch mehr Varianten, den Rechnungsversand elektronisch und zugleich einfach zu gestalten. Wir empfehlen generell den Versand von PDF und Datensatz. Auf diese Weise kommen die Rechnungsdaten beim Empfänger strukturiert an und er kann sie viel schneller weiterverarbeiten.“ Für die Versender muss dies nicht aufwändig sein: Der Markt bietet heute viele günstige Lösungen zur Erstellung von Datensätzen – als Software oder als Service über einen Dienstleister. Derzeit erarbeitet der Verband gesetzesbegleitende Checklisten und Leitfäden für Unternehmen. Darin erfahren diese, was sie beim Rechnungsversand und -empfang beachten müssen. 

Im Zuge der gesetzlichen Neuregelungen wird sich der VeR für eine entsprechende Standardisierung einsetzen und diese mit den maßgeblichen Interessensgruppen weiter vorantreiben. Hierzu ist er im Forum elektronische Rechnungen Deutschland (FeRD) aktiv, in dem auch verschiedene Ministerien involviert sind. Marcus Laube: „So haben wir einen direkten Draht zu den Entscheidern auf Regierungsebene und können unsere Expertise beim Thema elektronischer Rechnungsaustausch einbringen.“


VeR und VOI kooperieren zur CeBIT 2012

Führende Branchenverbände informieren gemeinsam auf der CeBIT zum elektronischen Rechnungsaustausch

06.02.2012 – Der Verband elektronische Rechnung e. V. (VeR) und der VOI – Verband Organisations- und Informationssysteme e. V. werden auf der CeBIT 2012 gemeinsam die Besucher umfassend zum Thema E-Invoicing informieren.

Dies haben die beiden Vorstände beschlossen. Demnach werden auf dem ECM-Forum des VOI (Halle 3, Stand D34) Mitglieder des VeR am 7. März 2012 ab 15.30 Uhr im Rahmen von vier Vorträgen Grundlagenwissen, Nutzen und wichtige Aspekte des elektronischen Rechnungsaustausches vermitteln. Dazu ergänzend werden die Mitglieder des VOI in zusätzlichen Vorträgen Interessenten mit weiteren Informationen unterstützen.

Petra Greiffenhagen, Vorstandsvorsitzende des VOI sagt: „Wir freuen uns sehr, dass wir den VeR an unserem VOI-Stand begrüßen dürfen und der Verband mit seinem Know-how unser ECM-Forum bereichert.“ Marcus Laube, Vorstandsmitglied des VeR ergänzt: „Das ECM-Forum des VOI ist für uns eine hervorragende Plattform, die CeBIT-Besucher über E-Invoicing zu informieren.“ 

E-Invoicing gewinnt national wie auch international zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen profitieren von den Vorteilen, die der elektronische Austausch von Rechnungsdaten bietet. Für Besucher der CeBIT, die sich darüber informieren wollen, wie sie den elektronischen Rechnungsaustausch in ihrem Unternehmen einführen können, bietet das ECM-Forum des VOI gleich mehrere Gelegenheiten: So wird sich der Fachverband VeR als das „Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft“ aktiv am Mittwoch, den 7. März 2012 nachmittags aktiv in das Programm einbringen. 

Den Einführungsvortrag „Quo vadis Elektronische Rechnung – Chancen und Potenziale“ hält um 15.30 Uhr Dr. Donovan Pfaff von der bonpago GmbH. Daran schließt um 16.00 Uhr Marcus Laube von der crossinx GmbH an mit einem Vortrag zum Thema „Nationales und internationales Roaming – Mit einer Schnittstelle die Netzwerke aller Anbieter nutzen?“ Ab 16.30 Uhr erläutert Andreas Thonig, Ariba Deutschland GmbH, den Zusammenhang „E-Invoicing 2.0 – Business Collaboration“, bevor dann um 17.00 Uhr abschließend Klaus Tenderich von der Basware GmbH die CeBIT-Besucher über „E-Invoicing – Recht und Praxis“ informiert.

Die Vorträge der VeR-Experten ergänzen Referenten aus den Reihen des VOI, unter anderem am 6. März ab 12.00 Uhr Oliver Berndt, B&L Management Consulting GmbH, zum Thema „Vorgehensweise bei der Einführung elektronischer Rechnungen bei Sender und Empfänger“. Konkret in die Praxis geht es am 6. März ab 11.30 Uhr. Da beschreibt Christian Fink von der BwFuhrparkService GmbH, wie sein Unternehmen die elektronische Rechnungsverarbeitung bereits umgesetzt hat. Am 9. März schließlich erläutert ab 14.00 Uhr Stefan Groß von Peters, Schönberger & Partner die neue Rechtslage zur elektronischen Rechnung und ab 14.30 Uhr gibt Dr. Dietmar Weiß, DWB Dr. Dietmar Weiß Beratung, einen Überblick zum Status quo der Eingangsrechnungsbearbeitung auf internationaler Ebene.

Der Besuch des ECM-Forums vom VOI ist kostenlos und erfordert keine vorherige Anmeldung. Das komplette Vortragsprogramm steht unter www.voi.de zur Verfügung.


Umsatzsteuer: Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011

05.07.2012 – Durch die Neufassung des § 14 Absatz 1 und 3 UStG durch Artikel 5 Nr. 1 des Steuerverein-achungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) sind die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen zum 1. Juli 2011 neu gefasst worden.

Eine elektronische Rechnung ist nach § 14 Absatz 1 Satz 8 UStG n. F. eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Die Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Rechnungen sind gegenüber der bisherigen Rechtslage deutlich reduziert. Nunmehr können u. a. auch Rechnungen, die per E-Mail (ggf. mit Bilddatei- oder Textdokumentanhang) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen.