Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Erste Stufe zur E-Rechnungspflicht in Deutschland zündet im November

Bundesministerien und Verfassungsorgane müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten (können)

München/Berlin – Ab dem 27. November 2018 ist es soweit: Mit den Bundesministerien und den obersten Verfassungsorganen werden die ersten Auftraggeber der öffentlichen Hand in Deutschland verbindlich dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.

Schon ein Jahr später folgen die subzentralen öffentlichen Auftraggeber sowie die sogenannten Sektorenauftraggeber und die Konzessionsgeber.

Ab dem 27. November 2020 greift dann die ausschließliche Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch für alle Lieferanten des Bundes. Eine Regelung, mit der der bundesdeutsche Gesetzgeber deutlich über die Vorgaben der zugrunde liegenden EU Richtlinie 2014/55/EU hinausgegangen ist. Spätestens dann gilt: Nicht im passenden elektronischen Format übermittelte Rechnungen – die etwa per Post oder als rein bildhafter PDF-Anhang mit einer E-Mail eingehen – werden von Rechnungsempfängern des Bundes nicht mehr akzeptiert.

Ob es auch auf Länderebene eine derartige “Verpflichtung zur E-Rechnung” geben wird, ist dagegen noch nicht abschließend geklärt. Denn aufgrund der föderalen Struktur der Bunderepublik sind die Länder dazu verpflichtet, die EU-Richtlinie durch eigene Landesgesetze und -verordnungen in nationales Recht umzusetzen.

Zentrales Webportal zur Rechnungsübertragung

Um die Übermittlung elektronischer Rechnungen an die Auftraggeber des Bundes einheitlich zu gestalten, stellt der Bund noch im November sein neues Rechnungsportal vor. Nach einmaliger Registrierung lassen sich Rechnungen dann entweder per manueller Eingabe über ein Web-Formular, per File-Upload in einem zulässigen Datenformat (z. B. XRechnung, ZUGFeRD 2.0), per DE-Mail bzw. E-Mail oder über eine spezielle Webservice-Schnittstelle an die öffentliche Verwaltung übermitteln.

Die Einrichtung der Webservice-Schnittstelle trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass viele betroffene Wirtschaftsunternehmen die Fakturierung der eigenen Rechnungen schon heute an professionelle E-Invoicing-Dienstleister übertragen hat, wie auch Stefan Groß, Vorstandsvorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR), bestätigt: “Die angestrebten Ziele einer jährlichen finanziellen Entlastung von knapp zehn Mio. Euro für die Wirtschaft und über 60 Mio. Euro für die Verwaltung sowie eine Reduktion des CO2-Ausstoßes von fast 6.000 Tonnen lassen sich in der Tat nur erreichen, wenn auch die Übertragung großer Rechnungsvolumina störungsfrei sichergestellt werden kann. Eine Einbindung der erfahrenen Service-Provider ist daher nicht nur unerlässlich, sondern absolut erfolgsentscheidend. Wir freuen uns, dass der Bund diese Einsicht teilt.”

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Mehr zum Thema “E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung” erfahren Sie unter anderen auch hier: https://www.verband-e-rechnung.org/e-rechnungsgesetz