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Neufassung der GoBD vom 11. Juli 2019: Aktualisierter GoBD-Leitfaden sorgt für Klarheit

Knapp fünf Jahre nach ihrer Erstveröffentlichung im Jahr 2014 hat die Finanzverwaltung am 11. Juli 2019 eine umfassende Novellierung der “Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff (GoBD)” vorgestellt.

Die Neufassung soll dem digitalen Fortschritt Rechnung tragen und verspricht damit einen deutlichen Zugewinn an Rechtssicherheit für die Unternehmenspraxis.

Die aktuelle Version 3.0 des GoBD-Leitfadens von Peters, Schönberger & Partner aus München stellt auf die Neufassung der GoBD ab und berücksichtigt wesentliche Änderungen wie das mobile Scannen und das ersetzende Konvertieren.

Der GoBD-Leitfaden (Version 3.0)  steht ab sofort unter https://www.psp.eu/artikel/179/die-gobd-in-der-praxis-ein-leitfaden-fuer-die-unternehmenspraxis/ bereit.