Eine qualifizierte elektronische Signatur (QeS) ist eine spezielle Form der elektronischen Signatur, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) die handschriftliche Unterschrift ersetzt, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Sie gewährleistet die Authentizität und Integrität elektronischer Dokumente und wird von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern ausgestellt.
Merkmale:
- Rechtsverbindlichkeit: Eine QeS hat die gleiche rechtliche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
- Sicherheit: Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat und wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt, wodurch Manipulationen erkannt werden können.
- Vertrauensdiensteanbieter: Nur zertifizierte Anbieter dürfen qualifizierte Zertifikate ausstellen, die für die Erstellung einer QeS erforderlich sind.
Anwendung im Kontext elektronischer Rechnungsstellung:
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden elektronische Rechnungen in Deutschland der Papierrechnung gleichgestellt. Seitdem ist der Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur für elektronische Rechnungen aus steuerlicher Sicht nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Unternehmen können alternative Verfahren nutzen, um die Echtheit und Unversehrtheit der Rechnung zu gewährleisten, wie beispielsweise innerbetriebliche Kontrollverfahren.
Juli 2011 ist der Einsatz im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung aus steuerlicher Sicht nicht mehr zwingend vorgeschrieben.