
Monat: Oktober 2015

Merksätze „Elektronische Archivierung und GoBD“ vorgestellt
Mit seinem Schreiben vom 14. November 2014 zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ hat das Bundesministerium der Finanzen dargelegt, welche Vorgaben aus Sicht der Finanzverwaltung an IT-gestützte Prozesse zu stellen sind. Die Anforderungen an die Aufbewahrung nehmen hierbei einen breiten Raum ein. In ihren nun gemeinsam vorgestellten Merksätzen „Elektronisch…
Muster-Verfahrensdokumentation zur Belegablage
Die Finanzverwaltung fordert in den GoBD für zahlreiche Bereiche Verfahrensdokumentationen von den steuerpflichtigen Unternehmen. Das betrifft vor allem auch eine geordnete und sichere Belegablage. Insbesondere dann, wenn die Buchführung nicht täglich oder zumindest nicht sehr zeitnah erfolgt. Denn dann kommt es besonders darauf an, wie das Unternehmen die Vollständigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Belege sichert und sie gegen Verlust schützt. Wie sieht aber eine solche Verfahr…
Was bedeutet “mobiles Scannen”?
aus der Reihe: “Experten erläutern die GoBD” von Peters, Schönberger & Partner mbB, München Der 3. GoBD-Fachbeitrag aus der Reihe “GoBD-Expertenläuterungen” widmet sich dem Thema mobiles Scannen und greift die Frage auf, inwieweit der fotografische Beleg steuerrechtlich und insbesondere umsatzsteuerrechtlich anerkannt wird. Die Autoren erläutern in diesem Zusammenhang, ob und unter welchen Voraussetzungen die mobile Ablichtung von Belegen GoBD- und damit umsatzsteuerkonform ist.

FeRD-Praxisleitfaden elektronische Rechnung
Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 sind die Papierrechnung und die elektronische Rechnung umsatzsteuerlich grundsätzlich gleich zu behandeln. Ziel dieses FeRD-Leitfadens ist es, einerseits die Vorschriften darzustellen, welche sowohl für die Papierrechnung als auch für die E-Rechnung gelten und andererseits die formatabhängigen Sondervorschriften der E-Rechnung in den Bereichen Übermittlung, Zustimmung zur E-Rechnung, Rechnungsberichtigung und Aufbewahrung genauer zu beleuchten.