Verband elektronische Rechnung
Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

E-Rechnung als Digitalisierungstreiber: VeR bringt Politik, Wirtschaft und Medien in Berlin zusammen

Politisches Talk-Panel diskutiert Chancen und Herausforderungen vor der nächsten Stufe der E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2027

Berlin, 22. September 2026 – Nur noch gut drei Monate bis zur nächsten wichtigen Stufe der E-Rechnung in Deutschland. Vor diesem Hintergrund hat der Verband elektronische Rechnung (VeR) Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Medien in Berlin zusammengebracht. Rund 250 Interessierte verfolgten die Veranstaltung „E-Rechnung als Digitalisierungstreiber“ vor Ort und überwiegend digital. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie aus der gesetzlichen Verpflichtung ein echter Digitalisierungsschub für Unternehmen und Verwaltung werden kann.

Einen politischen Impuls setzte Michael Schrodi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen. Er skizzierte die weitere Entwicklung aus Sicht des Bundesfinanzministeriums: von der E-Rechnung hin zu einem digitalen Meldesystem, das nach den aktuellen Planungen zum 1. Juli 2030 in Betrieb gehen soll. Einen freiwilligen Pilotbetrieb plant das Ministerium bereits für Anfang 2029.

„Um diesen Transformationsprozess von einem analogen Rechnungswesen über digitale Rechnungen hin zu digitalen Meldungen bestimmter Daten an die Finanzverwaltung für die Wirtschaft möglichst schonend zu gestalten, hat sich der deutsche Gesetzgeber für ein schrittweises Vorgehen entschieden“, erklärte Schrodi.

Zugleich hob Schrodi die Bedeutung des engen Austauschs mit Wirtschaft und Praxis hervor. Den VeR bezeichnete er als wichtigen Ansprechpartner des BMF und würdigte ausdrücklich dessen Mitwirkung bei der Konzeption und Etablierung des geplanten Meldesystems.

Eine wichtige Rolle sieht das BMF dabei auch für gewerbliche IT-Dienstleister und E-Rechnungsplattformen. Sie könnten sowohl beim Rechnungsversand als auch bei der späteren Meldung von Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung einen wichtigen Beitrag leisten.

„Unser Meldesystem kann erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten eng zusammenarbeiten“, fasste Schrodi den kooperativen Ansatz zusammen.

Von der Pflicht zur Digitalisierungschance

Im Talk-Panel diskutierten Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Elisa Lutz, Geschäftsführerin von awicontaxTech, Corinna Budras, Wirtschaftskorrespondentin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, und Richard Luthardt, stellvertretender Vorsitzender des VeR. Moderiert wurde die Runde von VeR-Vorstand Thomas Philipp Reiter.

Über die unterschiedlichen Perspektiven hinweg wurde deutlich: Die E-Rechnung sollte nicht allein als regulatorische Pflicht betrachtet werden. Richtig umgesetzt, kann sie Prozesse automatisieren, Medienbrüche reduzieren und Unternehmen wie Verwaltung bei ihrer weiteren Digitalisierung unterstützen.

Auch Thomas Jarzombek warb dafür, die E-Rechnung als Chance für die Digitalisierung von Unternehmensprozessen zu begreifen:

„Das ist doch eine Chance, das ist doch keine bürokratische Auflage.“

Automatisierte Prozesse könnten Unternehmen in der Folge Zeit und Kosten sparen.

Aus der Praxis kam zugleich der Hinweis, die bestehenden Herausforderungen bei der Umsetzung ernst zu nehmen. Elisa Lutz bezeichnete die E-Rechnung als möglichen „Superkatalysator für die digitale Transformation der Unternehmen“. Das derzeitige Zögern vieler Unternehmen führte sie weniger auf mangelnde Motivation als auf technologische und prozessuale Unsicherheiten zurück.

„Die Schienen sind gelegt“

Für Richard Luthardt, stellvertretender Vorsitzender des VeR, kommt es deshalb jetzt darauf an, die bereits vorhandenen Strukturen und Erfahrungen konsequent zu nutzen. E-Rechnungsanbieter und Plattformbetreiber verfügen über etablierte Infrastruktur und langjährige Erfahrung mit elektronischen Rechnungsprozessen und Meldesystemen in unterschiedlichen Märkten.

„Die Schienen sind gelegt. Es gibt eine Infrastruktur“, betonte Luthardt.

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des deutschen Meldesystems sei die Branche technisch in der Lage, die notwendigen Prozesse abzubilden.

Aus Sicht des VeR sollten Unternehmen die E-Rechnung deshalb nicht isoliert als neue Pflicht behandeln. Wer jetzt auf strukturierte, automatisierte und zukunftsfähige Prozesse setzt und bestehende Plattformen und Provider-Infrastrukturen nutzt, schafft zugleich eine Grundlage für die nächsten Schritte der Digitalisierung. Denn auf die E-Rechnung folgt mit dem geplanten Meldesystem bereits die nächste Entwicklungsstufe.

1. Januar 2027 rückt näher

Der Handlungsdruck steigt: Die allgemeine Übergangsregelung für die Ausstellung von E-Rechnungen endet mit Ablauf des Jahres 2026. Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro bedeutet das, dass sie bei den von der gesetzlichen Regelung erfassten inländischen B2B-Umsätzen ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen müssen.

Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz bis einschließlich 800.000 Euro gilt die verlängerte Übergangsfrist noch bis Ende 2027.

Gerade für Teile des deutschen Mittelstands werden die kommenden Monate damit zu einer entscheidenden Umsetzungsphase. Gleichzeitig zeigte der Austausch in Berlin: Die technische Basis ist vorhanden, Lösungen stehen bereit – und die E-Rechnung bietet die Chance, über die reine Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinauszugehen.

Die Botschaft des VeR: Jetzt gilt es, vorhandene Infrastruktur und Expertise zu nutzen und die E-Rechnung zum Ausgangspunkt für durchgängig digitale Prozesse zu machen.

Mehr Infos und Hintergründe zu E-Rechnung, Meldesystem und digitalem Steuerreporting in Echtzeit: https://www.verband-e-rechnung.org/wp-content/uploads/2026/09/VeR-Strategiepapier-zum-Meldesystem.pdf

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