E-Rechnung bereit für den Handel

Das Qualitätssiegel des VeR für E-Rechnungs-Lösungen im Handel

Eine gesetzeskonforme E-Rechnung ist nicht automatisch eine Rechnung, die sich im Handel ohne manuelle Nacharbeit verarbeiten lässt.

Deshalb hat der Verband elektronische Rechnung (VeR) gemeinsam mit führenden Handelsunternehmen einen praxisorientierten Mindeststandard für die E-Rechnung im Handel entwickelt. Das VeR-Qualitätssiegel zeigt, welche E-Rechnungs-Lösungen die besonderen Anforderungen des Handels erfüllen.

VeR-Providersiegel E-Rechnung bereit für den Handel

Gemeinsam mit führenden Unternehmen des deutschen Handels entwickelt

Logo Rewe Group
Logo Bauhaus
Logo OBI
Logo Hagebau
Logo GS1
Logo Schwarz Group
Markant Logo
Müller Logo

Die Anforderungen hinter dem VeR-Qualitätssiegel sind nicht am Schreibtisch eines einzelnen Softwareanbieters entstanden. Sie wurden im Arbeitskreis „E-Rechnung im Handel“ gemeinsam mit Unternehmen aus dem Handel sowie E-Invoicing- und Standardisierungsexperten erarbeitet.

Damit fließen konkrete Anforderungen aus Warenwirtschaft, Logistik, Einkauf und Rechnungsverarbeitung direkt in den gemeinsamen Mindeststandard ein.

Ausgezeichnete Lösungen im Überblick

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Was sagt das Siegel aus?

Eine E-Rechnung kann formal korrekt und gesetzeskonform sein – und trotzdem wichtige Informationen vermissen lassen, die ein Handelsunternehmen für die automatisierte Verarbeitung benötigt. Genau an diesem Punkt setzt das VeR-Qualitätssiegel „E-Rechnung bereit für den Handel“ an.

Das Siegel kennzeichnet E-Rechnungs-Lösungen, die die vom VeR gemeinsam mit Unternehmen aus dem Handel definierten Mindestanforderungen unterstützen. Im Mittelpunkt steht damit nicht allein die technische Erzeugung einer E-Rechnung, sondern deren praktische Nutzbarkeit in bestehenden Handelsprozessen.

Praxisanforderungen für automatisierte Prozesse im Handel

Grundlage sind 39 besonders relevante Datenfelder der europäischen E-Rechnungsnorm EN 16931, die im VeR-Arbeitskreis „E-Rechnung im Handel“ gemeinsam mit E-Rechnungs-Providern und großen Handelsunternehmen identifiziert wurden.

Von diesen 39 Feldern entsprechen 11 allgemeinen Pflicht- beziehungsweise bedingt erforderlichen Angaben einer E-Rechnung. Weitere 28 Felder gehen darüber hinaus und bilden zusätzliche Anforderungen ab, die insbesondere für automatisierte Prozesse im Handel eine wichtige Rolle spielen.

Dazu gehören unter anderem eindeutige Identifikatoren für Geschäftspartner und Lieferorte, Bestell- und Lieferscheininformationen sowie Artikelidentifikationen wie GLN, GTIN und unternehmensspezifische Artikelnummern.

Mehr als nur technisch korrekt

Der entscheidende Mehrwert liegt damit in der Verbindung von Norm und Praxis: Die EN 16931 bildet den technischen Rahmen, der gemeinsam mit dem Handel entwickelte Anforderungskatalog konkretisiert, welche Informationen für möglichst reibungslose und automatisierte Abläufe besonders relevant sind.

Die Anforderungen im Überblick

  • 39 relevante Datenfelder der EN 16931 wurden für den Handel identifiziert.
  • 11 Felder entsprechen allgemeinen Pflicht- bzw. bedingt erforderlichen Angaben einer E-Rechnung.
  • 28 Felder bilden zusätzliche Anforderungen des Handels ab.
  • Berücksichtigt werden unter anderem Geschäftspartner- und Lieferortidentifikationen.
  • Ebenfalls relevant sind Bestell- und Lieferscheinreferenzen.
  • Für die eindeutige Artikelzuordnung spielen unter anderem GLN, GTIN und unternehmensspezifische Artikelnummern eine Rolle.
  • Ziel ist eine möglichst automatisierte Verarbeitung in Warenwirtschafts-, Logistik- und Finanzprozessen

Warum braucht der Handel einen eigenen Qualitätsstandard?

Elektronische Rechnungen können technisch und rechtlich korrekt sein und dennoch Informationen vermissen lassen, die Handelsunternehmen für ihre automatisierten Prozesse benötigen.

Fehlende Identifikatoren, unvollständige Referenzen oder unterschiedlich befüllte Datenfelder führen in der Praxis weiterhin zu Rückfragen, manuellen Eingriffen und vermeidbaren Prozesskosten.

Gesetzeskonform ist nicht immer prozessfähig

Gerade der Handel verfügt bereits seit vielen Jahren über hochgradig digitalisierte Warenwirtschafts-, Logistik- und Finanzprozesse. Damit sich die E-Rechnung nahtlos in diese Abläufe integrieren lässt, braucht es deshalb mehr als die reine Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen. Der gemeinsame VeR-Standard schafft hierfür eine praxisnahe Orientierung.

Das Ziel: E-Rechnungen, die nicht nur gültig sind, sondern sich im Handel möglichst automatisiert verarbeiten lassen.

Geprüfte Leistungsfähigkeit statt Marketingversprechen

Das VeR-Qualitätssiegel wird nicht allein auf Grundlage einer Herstellererklärung vergeben.

Bevor eine Lösung das Siegel führen darf, wird geprüft, ob sie die definierten Anforderungen des Handels tatsächlich unterstützt. Das Prüf- und Testverfahren erfolgt unter fachlicher Aufsicht des VeR-Arbeitskreises „E-Rechnung im Handel“.

Das Ergebnis wird anschließend dem Vorstand des VeR vorgelegt. Erst auf dieser Grundlage entscheidet der Verbandsvorstand über die Freigabe des Siegels für die konkret geprüfte Lösung.

Gemeinsam mit Unternehmen aus dem Handel entwickelte Anforderungen

Fachlich begleitetes Prüf- und Testverfahren

Nur für konkret geprüfte und produktiv verfügbare Lösungen

Freigabe durch den VeR

So wird das VeR-Siegel vergeben

Vom Bedarf des Handels zur geprüften Lösung

Das VeR-Siegel wird nicht auf Basis einer bloßen Selbstauskunft vergeben. Es dokumentiert die geprüfte Leistungsfähigkeit einer konkreten, produktiv verfügbaren Lösung. Hierfür durchläuft jede zertifizierte Lösung den folgenden Prüfprozess:

1. Prüfungsantrag beim VeR

Der Anbieter stellt einen informellen Antrag beim Verband elektronische Rechnung (VeR) und benennt die konkrete Lösung, für die das Siegel „E-Rechnung bereit für den Handel“ beantragt wird.

2. Prüfung der Lösung

Anschließend wird geprüft, ob die Lösung die für den Handel definierten Mindestanforderungen tatsächlich unterstützt. Grundlage ist der vom Arbeitskreis „E-Rechnung im Handel“ entwickelte Anforderungskatalog.

3. Fachlich begleitetes Testverfahren

Die Prüfung erfolgt unter fachlicher Aufsicht der Leitung des VeR-Arbeitskreises „E-Rechnung im Handel“. Entscheidend ist dabei nicht, ob Funktionen lediglich angekündigt oder theoretisch vorgesehen sind, sondern ob die relevanten Anforderungen praktisch umgesetzt werden können.

4. Sicherstellen der produktiven Verfügbarkeit

Für die Vergabe des Siegels müssen die relevanten Funktionen produktiv verfügbar beziehungsweise spätestens zum Beginn der öffentlichen Siegelnutzung live geschaltet sein. Eine reine Roadmap oder Herstellerzusage reicht nicht aus.

5. Freigabe und Nutzung des Siegels

Nach erfolgreicher Prüfung, bestandenem Testverfahren und Freigabe darf der Anbieter das Siegel öffentlich verwenden – allerdings ausschließlich für die tatsächlich geprüfte Lösung. Die zugrunde liegenden Anforderungen müssen auch während der gesamten Dauer der Siegelnutzung weiterhin erfüllt sein.

Mitgliederbatch der Initiative

Übrigens: Handelsunternehmen, die auf VeR-zertifizierte Lösungen setzen, erkennen Sie an diesem Badge.

Was bedeutet das Siegel für Lieferanten?

Mehr Orientierung beim elektronischen Rechnungsaustausch

Gerade für Lieferanten stellt sich häufig die Frage, welche Informationen ihre Kunden aus dem Handel zusätzlich zu den gesetzlichen Rechnungsangaben benötigen.

Das VeR-Siegel schafft hierfür Orientierung.

Eine mit „E-Rechnung bereit für den Handel“ gekennzeichnete E-Invoicing-Lösung hat nachgewiesen, dass sie die vom VeR gemeinsam mit dem Handel definierten Mindestanforderungen unterstützt.

Damit hilft das Siegel Unternehmen dabei,

  • handelsrelevante Anforderungen besser einzuordnen,
  • geeignete E-Rechnungs-Lösungen schneller zu erkennen,
  • unnötige manuelle Nacharbeiten zu reduzieren,
  • und ihre Rechnungsprozesse stärker auf eine automatisierte Verarbeitung auszurichten.

Der Arbeitskreis hinter dem Qualitätssiegel

E-Invoicing-Experten aus den Reihen des Verbands elektronische Rechnung haben gemeinsam mit Vertretern führender Handelsunternehmen die fachlichen Anforderungen für das Qualitätssiegel definiert, die 39 Prüfkriterien zusammengestellt und den dazugehörigen Prüf- und Vergabeprozess entwickelt.

Im Arbeitskreis engagieren sich auf Seiten des VeR – in alphabetischer Reihenfolge – All for One Group, b4value.net, Bonpago, Cegedim, Ceyoniq Technology, CTO Balzuweit, DATEV, eBill Service, ecosio, EDICOM, Faktoora, fiskaly, Insiders Technologies, Lexware, Markant, Midoco, net advisor, Quadient, Retarus, Sage, stratEDI, TRAFFIQX, valitool und Webware.

Geleitet wird der Arbeitskreis von Enrico Marzinkowski (Markant) und Nina Harms (Bonpago).

Enrico Marzinkowski
Enrico Marzinkowski

Leiter des VeR-Arbeitskreises „E-Rechnung im Handel“

Markant logo: red circular gradient emblem with a white eye shape, followed by the bold red word'markant'
Nina Harms
Nina Harms

Co-Leiterin des VeR-Arbeitskreises „E-Rechnung im Handel“

Bonpago logo: a stylized green-to-yellow tree icon to the left and the word bonpago in dark letters to the right.
VeR document page about mandatory fields for e-invoicing in retail, with logo and German text heading

Pflichtfelder-Empfehlung

Die 39 relevanten Datenfelder für die E-Rechnung im Handel.

VeR press release:'Handel und VeR führen Qualitätsiegel für E-Rechnungs-Lösungen ein'; München, 15. September 2026.

Presseinformation

Hintergründe zu Initiative, Qualitätsstandard und VeR-Siegel.

Pressekontakt

Sie benötigen weitere Informationen, Zitate oder Material für Ihre redaktionelle Arbeit? Sprechen Sie uns gerne an!

Björn Berensmann M.A.
Pressestelle

Telefon: 089 95 45 754 68
E-Mail: presse@verband-e-rechnung.org

Häufige Fragen & Antworten

Häufige Fragen zum VeR-Qualitätssiegel

Sie haben weitere technische, prozessuale, rechtliche oder sonstige fachliche Fragen zum VeR-Siegel für die E-Rechnung im Handel?

Die Anforderungen wurden im VeR-Arbeitskreis „E-Rechnung im Handel“ gemeinsam mit Vertretern großer Handelsunternehmen sowie E-Invoicing- und Standardisierungsexperten erarbeitet.

Zu den Initiatoren gehören unter anderem REWE Group, BAUHAUS, OBI, hagebau, GS1 Germany, Schwarz Gruppe, Markant und Müller.

Geprüft wird, ob eine konkrete E-Rechnungs-Lösung die vom Arbeitskreis "E-Rechnung im Handel" definierten Anforderungen des Handels unterstützt. Grundlage sind 39 besonders relevante Datenfelder der EN 16931.

Nein. Das Siegel wird nicht allein auf Grundlage einer Herstellererklärung vergeben. Der Freigabe geht ein fachlich begleitetes Prüf- und Testverfahren voraus.

Nein. Das Siegel bezieht sich auf die jeweils konkret geprüfte Lösung. Eine Übertragung auf andere Produkte oder Lösungen des Anbieters ist nicht zulässig.

Ja. Die für das Siegel relevanten Funktionen müssen produktiv umgesetzt und tatsächlich verfügbar sein. Eine reine Ankündigung oder Aufnahme in eine Produkt-Roadmap reicht nicht aus.

Nein. Das Siegel ist ein freiwilliger Qualitätsstandard des VeR, dem Expertenverband der E-Invoicing-Branche inDdeutschland. Es ergänzt die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen um zusätzliche Anforderungen, die für automatisierte Prozesse im Handel besonders relevant sind.

Nein. Das Siegel bestätigt die Unterstützung des gemeinsam definierten Mindeststandards. Individuelle technische, organisatorische oder bilaterale Anforderungen einzelner Handelsunternehmen können darüber hinausgehen.

Auf dieser Seite veröffentlicht der VeR die Lösungen, für die das Siegel nach erfolgreicher Prüfung freigegeben wurde.

Allen aktiven VeR-Mitgliedern steht die Prüfung der eigenen Lösungen offen. Eine Anmeldung kann formlos per E-Mail an das VeR-Sekretariat über sekretariat@verband-e-rechnung.org erfolgen.

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