Electronic Data Interchange (EDI) bezeichnet den elektronischen Austausch standardisierter Geschäftsdokumente zwischen den Computersystemen von Geschäftspartnern – ohne manuelle Eingriffe. Typische Dokumente sind Bestellungen, Rechnungen oder Lieferscheine.
Merkmale:
- Standardisierte Formate: Die Verwendung einheitlicher Standards wie EDIFACT oder ANSI X12 ermöglicht die automatisierte Verarbeitung der Daten.
- Automatisierung: Durch den direkten Austausch zwischen Anwendungssystemen werden Prozesse beschleunigt und Fehler reduziert.
- Branchenübergreifende Anwendung: EDI findet in verschiedenen Branchen Anwendung, darunter Einzelhandel, Logistik und Fertigung.
Vorteile:
- Effizienzsteigerung: Schnellere Abwicklung von Geschäftsprozessen durch automatisierten Datenaustausch.
- Fehlerreduktion: Minimierung von Eingabefehlern durch Wegfall manueller Datenübertragung.
- Kostensenkung: Reduzierung von Papierverbrauch und Verwaltungskosten.
Aktueller Bezug:
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes (verabschiedet im März 2024) wurde die Einführung einer sogenannten Unternehmensbasisdatenübermittlung (UBI) besonders hervorgehoben. Ziel dieser Maßnahme ist es, den einmaligen elektronischen Austausch grundlegender Unternehmensdaten zwischen Unternehmen und Behörden zu etablieren. Die UBI soll künftig unter anderem auf etablierten EDI-Standards aufbauen und die Grundlage für medienbruchfreie, automatisierte Verwaltungs- und Meldeprozesse schaffen. Damit rückt EDI erneut in den Fokus der digitalen Transformation, insbesondere im Kontext des B2G-Datenaustauschs (Business-to-Government).