Verband elektronische Rechnung
Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche
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Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) waren Regeln zur ordnungsmäßigen Buchführung unter Einsatz von IT-gestützten Systemen. Sie konkretisierten die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) für digitale Buchführungsprozesse.
Hintergrund und Entwicklung:
- Die GoBS wurden 1995 vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht.
- Sie definierten Anforderungen an IT-gestützte Buchführungssysteme, insbesondere hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit, Archivierung und interner Kontrollsysteme.
- Die GoBS betrafen insbesondere Unternehmen, die elektronische Buchführungs- und Archivierungssysteme einsetzten.
Ablösung durch die GoBD:
- Für Veranlagungszeiträume ab dem 1. Januar 2015 wurden die GoBS durch die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ersetzt.
- Die GoBD integrieren und erweitern die Anforderungen der GoBS sowie der GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen).
- Wesentliche Neuerungen der GoBD umfassen erweiterte Vorgaben zur Verfahrensdokumentation, digitalen Belegarchivierung und Aufbewahrungspflichten.
Relevanz:
- Obwohl die GoBS nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form gültig sind, bilden sie weiterhin eine historische Grundlage für die Entwicklung moderner Buchführungsstandards.
- Die aktuellen Regelungen der GoBD sind für alle Unternehmen mit digitaler Buchführung relevant.