E-Rechnung als Digitalisierungstreiber: VeR bringt Politik, Wirtschaft und Medien in Berlin zusammen
München, 7. Oktober 2026 – Der Verband elektronische Rechnung (VeR) stellt heute das neue Qualitätssiegel „E-Rechnung bereit für den Handel“ vor. Es wurde zusammen mit führenden Handelsunternehmen in Deutschland entwickelt und kennzeichnet E-Rechnungs-Lösungen, die besondere Anforderungen des Handels an einen möglichst automatisierbaren elektronischen Rechnungsaustausch unterstützen.
Grundlage ist ein vom VeR-Arbeitskreis „E-Rechnung im Handel“ gemeinsam mit E-Rechnungs-Experten und führenden Handelsunternehmen entwickelter Anforderungskatalog. Zu den an der Initiative beteiligten Unternehmen und Organisationen zählen unter anderem REWE Group, BAUHAUS, OBI, hagebau, GS1 Germany, die Schwarz Gruppe, Markant und Müller.
Mit der Einführung des Siegels setzt die Brancheninitiative „E-Rechnung im Handel“ ihren nächsten angekündigten Meilenstein um. Nachdem erste Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit bereits im Sommer vorgestellt worden waren, steht nun erstmals ein konkreter, überprüfbarer Mindeststandard zur Verfügung, an dem sich E-Rechnungs-Lösungen mit Blick auf die besonderen Anforderungen des Handels messen lassen können.
Zum offiziellen Start haben bereits erste E-Rechnungs-Lösungen das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen und dürfen das neue VeR-Siegel tragen.
Von der Pflicht zur Digitalisierungschance
Im Talk-Panel diskutierten Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Elisa Lutz, Geschäftsführerin von awicontaxTech, Corinna Budras, Wirtschaftskorrespondentin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, und Richard Luthardt, stellvertretender Vorsitzender des VeR. Moderiert wurde die Runde von VeR-Vorstand Thomas Philipp Reiter.
Über die unterschiedlichen Perspektiven hinweg wurde deutlich: Die E-Rechnung sollte nicht allein als regulatorische Pflicht betrachtet werden. Richtig umgesetzt, kann sie Prozesse automatisieren, Medienbrüche reduzieren und Unternehmen wie Verwaltung bei ihrer weiteren Digitalisierung unterstützen.
Auch Thomas Jarzombek warb dafür, die E-Rechnung als Chance für die Digitalisierung von Unternehmensprozessen zu begreifen:
„Das ist doch eine Chance, das ist doch keine bürokratische Auflage.“
Automatisierte Prozesse könnten Unternehmen in der Folge Zeit und Kosten sparen.
Aus der Praxis kam zugleich der Hinweis, die bestehenden Herausforderungen bei der Umsetzung ernst zu nehmen. Elisa Lutz bezeichnete die E-Rechnung als möglichen „Superkatalysator für die digitale Transformation der Unternehmen“. Das derzeitige Zögern vieler Unternehmen führte sie weniger auf mangelnde Motivation als auf technologische und prozessuale Unsicherheiten zurück.
39 Datenfelder für besser automatisierbare Rechnungsprozesse
Ausgangspunkt der Initiative ist eine Herausforderung, die viele Unternehmen seit Einführung der E-Rechnungspflicht in der Praxis beobachten: Eine E-Rechnung kann formal korrekt sein und dennoch Informationen vermissen lassen, die für eine automatisierte Zuordnung und Verarbeitung im Handel benötigt werden.
Fehlende Identifikatoren, uneinheitliche Referenzen oder unterschiedlich befüllte Rechnungsfelder können weiterhin zu manuellen Eingriffen, Rückfragen und vermeidbaren Prozesskosten führen. Gerade im Handel, wo Warenwirtschafts-, Logistik- und Finanzprozesse bereits seit vielen Jahren hochgradig digitalisiert sind, kommt es deshalb nicht allein auf die technische Gültigkeit einer Rechnung, sondern ebenso auf die Qualität und Nutzbarkeit ihrer Daten an.
Der vom Arbeitskreis entwickelte Mindeststandard umfasst 39 besonders relevante Datenfelder der europäischen E-Rechnungsnorm EN 16931. Davon entsprechen elf Felder allgemeinen Pflicht- beziehungsweise bedingt erforderlichen Angaben einer E-Rechnung. Weitere 28 Felder bilden zusätzliche Anforderungen des Handels ab. Dazu zählen insbesondere eindeutige Identifikatoren für Geschäftspartner und Lieferorte, Bestell- und Lieferscheininformationen sowie Artikelidentifikationen wie GLN, GTIN und unternehmensspezifische Artikelnummern.
„Mit der gesetzlichen Einführung der E-Rechnung wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht. Jetzt entscheidet sich in der Praxis, wie gut wir die strukturierten Daten tatsächlich für automatisierte Prozesse nutzen können“, erklärt Enrico Marzinkowski, Leiter des VeR-Arbeitskreises E-Rechnung im Handel, während Co-Leiterin Nina Harms ergänzt: „Genau deshalb haben wir die Anforderungen nicht isoliert aus technischer Sicht formuliert, sondern gemeinsam mit der Anwenderseite aus dem Handel. Das neue Siegel macht diese Anforderungen nun für den Markt sichtbar.“
Kein Marketinglabel auf Selbstauskunft
Ein zentraler Unterschied zu einer reinen Herstellerkennzeichnung liegt im Vergabeverfahren: Das VeR-Qualitätssiegel wird nicht allein auf Basis einer Selbstauskunft des Lösungsanbieters vergeben. Anbieter, die das Siegel für eine konkrete E-Rechnungs-Lösung verwenden möchten, durchlaufen ein Prüf- und Testverfahren unter fachlicher Aufsicht des Arbeitskreises „E-Rechnung im Handel“.
Dabei wird geprüft, ob die für den Handel definierten Anforderungen von der jeweiligen Lösung tatsächlich unterstützt werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die für das Siegel maßgeblichen Funktionen produktiv umgesetzt und praktisch verfügbar sind. Funktionen, die lediglich angekündigt oder Bestandteil einer zukünftigen Produkt-Roadmap sind, reichen für eine Vergabe nicht aus. Die Berechtigung gilt ausschließlich für die jeweils geprüfte Lösung und nur so lange, wie die zugrunde liegenden Anforderungen weiterhin erfüllt werden.
„E-Rechnung bereit für den Handel“ ist damit kein Marketinglabel auf Selbstauskunft, sondern ein vom VeR vergebenes Qualitätssiegel auf Basis eines fachlich begleiteten Prüf- und Testverfahrens.
Diese Lösungen tragen das VeR-Siegel bereits zum Start
Diese Lösungen tragen das VeR-Siegel bereits zum Start
Zum offiziellen Start des Qualitätssiegels am 7. Oktober 2026 haben bereits erste E-Rechnungs-Lösungen das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen und die Freigabe zur Nutzung des VeR-Siegels „E-Rechnung bereit für den Handel“ erhalten.
Zu den ersten ausgezeichneten Lösungen gehören
- eBill Service mit „eBill Service E-Rechnungsportal“
- net advisor mit „EU-Rechnung“
- Sage mit „Sage 100“
- Midoco mit „Midoco Midoffice“
Damit startet das Siegel nicht nur als neuer Qualitätsstandard, sondern bereits mit ersten konkret geprüften Anwendungen im Markt.
Alle freigegebenen Lösungen werden künftig auch in der umfassenden Übersicht verfügbarer E-Rechnungs-Lösungen mit dem VeR-Qualitätssiegel gekennzeichnet und dort transparent aufgeführt.
Zur Übersicht der geprüften Lösungen:
www.verband-e-rechnung.org/loesungen
Orientierung für Lieferanten, Handel und Lösungsanbieter
Mit dem neuen Siegel will der VeR vor allem Orientierung im Markt schaffen. Lieferanten sollen leichter erkennen können, welche E-Rechnungs-Lösungen die gemeinsam definierten Anforderungen des Handels unterstützen. Handelsunternehmen wiederum erhalten einen zusätzlichen Anhaltspunkt dafür, ob eine Lösung auf die Verarbeitung der für ihre Prozesse relevanten Informationen ausgerichtet ist.
„Wenn Rechnungen technisch korrekt, aber inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet sind, entstehen weiterhin manuelle Aufwände und Medienbrüche“, erklärt Richard Luthardt, stellvertretender Vorsitzender des VeR. „Unser Ziel ist es, Unternehmen eine praxisnahe Orientierung zu geben und die Voraussetzungen für eine möglichst durchgängige Automatisierung entlang der gesamten Lieferkette zu schaffen.“
Dabei ist die Aussage des Siegels klar abgegrenzt: Geprüft wird jeweils eine konkrete Lösung. Das Siegel stellt keine pauschale Zertifizierung eines Anbieters dar und ersetzt auch keine individuellen technischen oder organisatorischen Anforderungen einzelner Handelsunternehmen.
Neue Informationsseite schafft Transparenz
Neue Informationsseite schafft Transparenz
Parallel zur Vorstellung des Siegels hat der VeR auch einen eigenen Online-Informationsbereich „E-Rechnung bereit für den Handel“ freigeschaltet.
Dort finden Unternehmen und Interessierte weitere Informationen
- zu den Hintergründen und Zielen der Initiative,
- zu den 39 handelsrelevanten Datenfeldern,
- zum Prüf- und Vergabeverfahren des Qualitätssiegels,
- zu den beteiligten Unternehmen
sowie künftig zu den E-Rechnungs-Lösungen, für die das VeR-Siegel erfolgreich freigegeben wurde.
Auch die Pflichtfelder-Empfehlung für die E-Rechnung im Handel steht dort zum Download bereit. Weitere Informationen und mehr Details:
www.verband-e-rechnung.org/erechnung-im-handel
Vom Handelsstandard zur Blaupause für weitere Branchen
Die Initiative versteht den neuen Mindeststandard zugleich als möglichen Ausgangspunkt für weitere branchenspezifische Empfehlungen. Denn auch in anderen Wirtschaftszweigen stellt sich zunehmend die Frage, welche Informationen zusätzlich zu den gesetzlichen Mindestanforderungen benötigt werden, damit strukturierte Rechnungsdaten ihr Automatisierungspotenzial tatsächlich entfalten können.
Der VeR will die Erfahrungen aus dem Handel deshalb in die weitere Arbeit zur Qualität und Standardisierung elektronischer Rechnungsprozesse einbringen. Langfristig soll der Ansatz auch als mögliche Blaupause für weitere Branchen weiterentwickelt werden.

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