Verband elektronische Rechnung
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Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) waren eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die seit dem 1. Januar 2002 die Anforderungen an die elektronische Aufbewahrung steuerrelevanter Daten und die Mitwirkungspflichten von Unternehmen bei Betriebsprüfungen regelte.

Merkmale:

  • Aufbewahrungspflicht: Die GDPdU konkretisierten die Anforderungen der Abgabenordnung (§ 147 AO) und des Umsatzsteuergesetzes hinsichtlich der elektronischen Archivierung von Buchhaltungsdaten, Buchungsbelegen und Rechnungen.
  • Datenzugriff durch Finanzbehörden: Unternehmen mussten den Betriebsprüfern drei Formen des Datenzugriffs ermöglichen: unmittelbarer Zugriff (Z1), mittelbarer Zugriff (Z2) und Datenträgerüberlassung (Z3).
  • Technische Anforderungen: Steuerpflichtige waren verpflichtet, steuerlich relevante Daten unveränderbar, verlustfrei und maschinell auswertbar zu speichern.

Ablösung durch GoBD:

Die GDPdU wurden mit Wirkung für Veranlagungszeiträume ab dem 1. Januar 2015 durch die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) ersetzt. Die GoBD stellen eine präzisierte und erweiterte Fortführung der GDPdU dar.

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