Verband elektronische Rechnung (VeR)
VeR befürchtet nationale und EU-weite Rechtsunsicherheit
Die Bundesregierung hat am 02. Februar 2011 einen Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz beschlossen. Er sieht unter anderem vor, dass für elektronische Rechnungen künftig weder eine qualifizierte Signatur noch das EDI-Verfahren erforderlich sind – gültig für alle Umsätze nach dem 30. Juni 2011.
VeR engagiert in nationalen und europäischen Gremien für E-Invoicing
Die Europäische Kommission will sich dafür einsetzen, dass bis zum Jahr 2020 die elektronische Rechnung die vorherrschende Fakturierungsmethode ist. In einer Mitteilung hat die EU-Kommission die Vorteile der papierlosen Rechnung betont: geringere Druck- und Portokosten, schnellere Zahlungen und eine niedrigere Fehlerquote.
VeR sieht Regelung zum Wegfall der Signaturpflicht kritisch
Der EU-Ministerrat hat am 13. Juli 2010 eine Neuregelung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie beschlossen. Kernstück dieser Reform ist eine Gleichbehandlung von elektronischen Rechnungen und Rechnungen in Papierform. Der VeR begrüßt die rechtliche Gleichstellung, da sie den elektronischen Rechnungsaustausch vereinfacht und damit seine Verbreitung fördert.

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