Verband elektronische Rechnung
Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche
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Interoperabilität bezeichnet die Fähigkeit unterschiedlicher Systeme, Organisationen oder Anbieter, nahtlos und effizient miteinander zu kommunizieren und Daten auszutauschen. Im Kontext des elektronischen Rechnungsverkehrs bedeutet das, dass Rechnungssteller und -empfänger unabhängig von ihrem jeweiligen E-Invoicing-Provider Rechnungen problemlos übermitteln und empfangen können. Das erfordert sowohl technische als auch semantische Interoperabilität, um eine durchgängige Verarbeitung der Rechnungsdaten zu gewährleisten.

Merkmale:

  • Technische Interoperabilität: Die verschiedenen Systeme müssen über standardisierte Kommunikationsprotokolle und Schnittstellen verfügen, z. B. AS4, Peppol oder API-basierte Verbindungen.
  • Semantische Interoperabilität: Datenformate wie ZUGFeRD, XRechnung oder UBL müssen einheitlich interpretiert und verarbeitet werden können.
  • Organisatorische Interoperabilität: Vereinbarungen zwischen verschiedenen E-Invoicing-Providern stellen sicher, dass Rechnungen im gesamten Netzwerk reibungslos übertragen werden können.

Relevanz:

Interoperabilität ist entscheidend für den grenzüberschreitenden und branchenübergreifenden Einsatz elektronischer Rechnungen. Viele europäische Länder setzen auf Peppol als Interoperabilitätsrahmen, um den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen zu erleichtern.

Synonyme:
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