Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen enthalten bzw. enthielten insbesondere Regeln zur Aufbewahrung elektronischer Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei der steuerlichen Außenprüfung. Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-Schreiben), in der dieses bestimmte Rechtsnormen aus der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz zur digitalen Aufbewahrung von Buchhaltungen, Buchungsbelegen und Rechnungen konkretisiert. Für Veranlagungszeiträume nach dem 31.12.2014 wurden die GDPdU mittlerweile durch die GoBD abgelöst. (Quelle: Wikipedia)
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