Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sind Regeln zur Buchführung mittels Datenverarbeitungssystemen. Sie stellen lediglich eine Präzisierung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) im Hinblick auf die DV-Buchführung dar. Für Veranlagungszeiträume nach dem 31.12.2014 wurden die GoBS mittlerweile durch die GoBD abgelöst. (Quelle: Wikipedia)
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