Verband elektronische Rechnung Der Expertenverband der deutschen E-Invoicing Branche

Die obersten Bundesbehörden müssen ab dem 27.11.2018 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Alle anderen öffentlichen Auftraggeber des Bundes folgen dann ein Jahr später am 27.11.2019. Alle Rechnungssteller werden gegenüber öffentlichen Auftraggeber des Bundes ab dem 27.11.2020 zur elektronischen Rechnungsstellung (siehe weiter oben bzgl. der Ausnahmen) verpflichtet.

Für alle anderen öffentlichen Auftraggeber (Länder, Kommunen) ist zu erwarten, dass die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie voll ausgenutzt wird. Entsprechende Gesetze und Verordnungen werden somit erwartungsgemäß spätestens zum 18.04.2020 (laut Amtsblatt der EU) in Kraft treten.

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