Alle Informationen, die erforderlich sind um den Rechnungsinhalt (inkl. Strukturinformationen) belegen zu können sind relevant. Dabei ist die “Ausgangsrechnung” in dem Format vorzuhalten, in dem sie erstellt wurde (wenn elektronisch, dann auch im ursprünglichen Format).
Detaillierte Angaben liefert das BMF-Schreiben vom 14.11.2014.