Aktueller Status und Änderungen seit der Systemeinführung (RTIR) der ungarischen Steuerbehörde (NAV) zum 01. Juli 2018
Sind Sie auch davon betroffen bzw. fallen Sie in die nachfolgende Gruppierung?
- Ein in Ungarn tätiges Unternehmen
- Ein ausländisches Unternehmen welches für umsatzsteuerliche Zwecke in Ungarn registriert ist.
- Unternehmen welches Rechnungen erstellt mit einem Umsatzsteuerbetrag von mindestens 100.000 HUF (ca. 300 €)
Wir zeigen Ihnen in unserem Webcast wie SEEBURGER Sie bei der Integration bzw. Anbindung der ungarischen Steuerbehörde unterstützen kann
Entscheiden Sie selbst ob Sie unseren Cloud Service oder die Implementierung on Premise bevorzugen