Die E-Rechnung für Deutschland ist seit dem 22. März 2024 beschlossene Sache: Der deutsche Bundesrat hat offiziell dem Wachstumschancengesetz der Bundesregierung zugestimmt. Stufenweise wird nun die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend eingeführt:
- Alle deutschen Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 bereit sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, sofern diese der Norm EN 16931 entsprechen,
- Ab dem 1. Januar 2027 ist der Versand elektronischer Rechnungen gemäß EN 16931 verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 800 Tausend Euro Jahresumsatz
- Ab dem 1. Januar 2028 ist der Versand für alle Unternehmen obligatorisch.
In Deutschland ansässige Unternehmen sollten sich somit sehr zeitnah auf das neue Mandat vorbereiten: Wir haben daher Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern gebeten, uns ein Update zu den von der Politik entschiedenen Maßnahmen, Daten und Fristen zu geben.
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