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Unternehmen sorgen mit XRechnung vor: E-Invoicing-Pflicht für B2G gilt bereits ab November

Zulieferer öffentlicher Behörden auf Bundesebene sowie in Bremen müssen ihre Rechnungen ab 27. November 2020 elektronisch ausstellen: PDF-Dokumente ohne strukturierte Zusatzinformationen gelten dann nicht mehr als elektronische Rechnung. Unternehmen, welche diese Verpflichtung unmittelbar betrifft, haben bereits vorgesorgt oder rüsten jetzt ihr Unternehmen rechtssicher – mit der XRechnung.

Um die Kriterien zu erfüllen müssen E-Rechnungen zwingend als strukturierter Datensatz ausgetauscht und ausgelesen werden können. Dazu wird hierzulande das Format XRechnung als Standard etabliert – die XRechnung ist ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, mit dem Deutschland die Vorgaben des Europäischen Komitees für Normung (CEN) für die in einer elektronischen Rechnung enthaltenen Daten realisiert. Von Seiten des Bundes wurden bereits mit Stichtag 18. April die Weichen für die Umstellung auf die digitale Rechnung gestellt.

“Als Dienstleister für Erstellung und Versand von XRechnungen war Comarch bereits Tester für die deutsche Rechnungseingangs-Plattform gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG-RE) und hat als [eines der] erste[n] Unternehmen erfolgreich Dokumente über OZG-RE / PEPPOL (Pan-European Public Procurement Online) zugestellt. Als Anbieter der ersten Stunde und zertifizierter Access Point für das PEPPOL-Verzeichnis  sowie durch langjährige Mitgliedschaft in Verbänden wie der EESPA (European E-Invoicing Service Providers Association) und GS1 Germany war Comarch von Anfang an Teil der Entwicklung im Bereich E-Rechnung”, sagt Alexander Klötzke, Business Development Manager bei Comarch. Er sieht deutsche Unternehmen entweder bereits gut gerüstet oder noch in der Lage, schnell nachzuholen und blickt zuversichtlich auf die flächendeckende Einführung der B2G-E-Invoicingpflicht.


FAQs – Häufig gestellte Fragen zur XRechnung

Für welche Unternehmen gilt die XRechnungspflicht?

Die Verpflichtung zum Austausch strukturierter elektronischer Daten gilt für Lieferanten des Bundes. Dies können unterschiedliche öffentliche Einrichtungen wie Ämter, Gerichte, oder Krankenhäuser. Entscheidend ist ob Bund, Land (in Bremen gilt die Verpflichtung auch auf Landesebene) oder Kommune der Träger sind. Ausnahmen sieht der Gesetzgeber etwa bei Beträgen unter 1.000 Euro und Direktkauf vor.

Für wen gilt die XRechnungspflicht?
Für welche Unternehmen gilt die XRechnungspflicht? (Quelle: Comarch)

Wie verläuft der Einführungsprozess bei der XRechnung?

Grundsätzlich ist jede Implementierung ein individuelles Projekt, dennoch gibt es eine Reihe Best Practices, an denen sich Unternehmen orientieren können. Am 25.08.2020 gibt Steffen Tampe von BearingPoint im Rahmen der Webinarreihe “E-Invoicing B2G 2020 – Vor dem Stichtag zur gesetzlich verpflichtenden E-Rechnung” einen Einblick in die Herausforderungen und Erfolgsfaktoren bei der Einführung von XRechnung und digitalen Finanz- und Rechnungsprozessen in Deutschland. Er stellt verschiedene Rechnungseingangsprojekte vor und erläutert  die Rahmenbedingungen der GoBD- und EU-Richtlinie. Dabei stellt er auch mögliche Ausbaustufen und Umsetzungsbeispiele bei zentralem Rechnungseingang vor.

Weitere Informationen zu Service und Support von Comarch gibt es hier.

Über Comarch

Comarch ist ein weltweiter Anbieter von IT-Lösungen (ERP, E-Invoicing, IoT, ICT, Financials, Cloud-Lösungen u.v.a.) für den Mittelstand, größere Unternehmen, kleine Betriebe, Banken & Versicherungen, Telekommunikation sowie Healthcare. Über 6.500 Mitarbeiter sind rund um den Globus in zahlreichen Ländern im Einsatz. Dank hoher Investitionen in Forschung und Entwicklung bietet Comarch ein umfassendes Spektrum innovativer IT-Lösungen, welche bei Kunden und Analysten einen hohen Stellenwert genießen.

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Unternehmenskontakt

Comarch Software und Beratung AG
Klaus Lechner
PR Manager
Riesstraße 16
80992 München

Tel.: +49 (89) 14329-1229
E-Mail: klaus.lechner@comarch.de
Internet: www.comarch.de

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